Düsseldorf Ex-Staatsanwalt von Gericht freigesprochen

Düsseldorf · Mit einem Freispruch für einen ehemaligen Staatsanwalt (57) hat das Amtsgericht gestern einen Strafprozess gegen den Ex-Ermittler wegen Nötigung eines kleinen Mädchens abgeschlossen. Im Herbst 2015 hatte der frühere Staatsanwalt, der aus privaten Gründen bereits vorzeitig in den Ruhestand versetzt ist, die elfjährige Schülerin zum wiederholten Mal unerlaubt auf einer Pferdekoppel am Neusser Weg ertappt. Dort hat die Freundin des Angeklagten mehrere Pferde stehen. Weil er das ertappte Kind damals "aufgefordert" habe, ihn zu seinem Haus zu begleiten, damit er von dort die Polizei rufen könne, sollte der 57-Jährige ursprünglich 1000 Euro Strafe wegen Nötigung des Mädchens zahlen.

Den beantragten Strafbefehl gegen den Ex-Staatsanwalt hatte ein Amtsrichter aber nicht erlassen, sondern einen mündlichen Prozess durchgeführt. Dabei hatte das Kind erklärt, der Ex-Staatsanwalt habe es am Arm gefasst und zum Haus gebracht. Der Angeklagte hatte sein Einschreiten aber verteidigt: "Ich denke, ich habe mich korrekt verhalten!" Nach Anhörung eines weiteren Mädchens, das damals bei der Szene war, hat der Richter gestern den Ex-Staatsanwalt "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" von allen Vorwürfen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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