Düsseldorf Ex-Uni-Rektor Piper belastet Raab

Düsseldorf · Der frühere Uniklinik-Chef Wolfgang Raab ist am Landgericht wegen Untreue angeklagt. Er soll in seiner zahnärztlichen Privatambulanz jahrelang Behandlungen bei Patienten abgerechnet haben, die er nicht selbst erbrachte.

Düsseldorf: Ex-Uni-Rektor Piper belastet Raab
Foto: Endermann Andreas

Mit einem routinierten Auftritt hat der langjährige Uni-Rektor Hans Michael Piper (64) gestern beim Landgericht seine Rolle als Zeuge im Untreue-Prozess gegen den früheren Uniklinik-Chef Wolfgang Raab bewältigt. Mit seiner Aussage hat Piper den Angeklagten erheblich belastet. So sei ihm 2010 aufgefallen, dass Raab mit einer Zahnarzt-Praxis auf dem Unigelände als Privatambulanz "erstaunlich hohe Summen" umgesetzt habe - obwohl Raab für solche Tätigkeiten vertraglich nur vier bis fünf Wochenstunden zugestanden worden waren. Laut Anklage ließ Raab aber einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, bezahlt von Uni-Geldern für Lehre und Forschung, rund 99 Prozent dieser Behandlungen durchführen. Dadurch soll der Uni ein Schaden von 350.000 Euro entstanden sein. Abgerechnet habe Raab die Behandlungen später aber wie eigenständige Leistungen. Raab hatte alle Untreue-Vorwürfe zu Prozessbeginn zurückgewiesen.

Laut Anklage soll der Umsatz der über mehrere Jahre hinweg betriebenen Praxis zwischen 2006 und 2011 rund 2,2 Millionen Euro betragen haben. Auch berichtete Ex-Rektor Piper, Raab habe Mitte 2011 sogar auf eine vorzeitige Verlängerung seines Vertrags als ärztlicher Direktor gedrängt. Doch schon beim Versuch, zu klären, ob dem Angeklagten damals per Arbeitsvertrag womöglich wirklich eine Nutzung von klinikeigenem Personal für diese Ambulanz formell zugestanden worden sein könnte, war Piper damals angeblich gescheitert. Selbst als Uni-Rektor habe er nicht (wie üblich) "ein paar Stunden", sondern wochenlang auf die Personalakte von Raab warten müssen - und habe darin dann "nur ein Rudiment" von dessen Arbeitsvertrag entdeckt. Auch habe das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfragen ungewohnt schmallippig reagiert. So will Piper damals von der Landesbehörde nur mittelbar erfahren haben, dass Raab der Einsatz von Klinikpersonal für den Ambulanz-Betrieb pauschal jedenfalls "nicht zugebilligt" worden sei. Bei Unstimmigkeiten deswegen solle die Uni, so habe das Ministerium damals geraten, "gegebenenfalls auf dem Klageweg" gegen Raab vorgehen. Das haben wenig später dann aber Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft übernommen. Und sie kamen zu dem Ergebnis, dass Raab angeblich systematisch Klinikpersonal für seine Privatambulanz zweckentfremdet habe. Die Raab-Verteidiger monierten, als Rektor hätte Piper die Umsätze der Zahnambulanz doch viel früher bemerken müssen - und daraus schließen können, dass Raab alle abgerechneten Leistungen unmöglich von eigener Hand verrichten haben könne. Denn sonst hätte das bei vier bis sechs erlaubten Wochenstunden für Raab "ja Stundensätze ergeben, über die selbst Anwälte weinen würden", so Verteidiger Sven Thomas. Der Prozess geht in der nächsten Woche weiter.

(RP)
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