Düsseldorf Facebook-Fahndung löst Debatte aus

Düsseldorf · Düsseldorfs Politiker streiten, ob es richtig war, dass das Ordnungsamt einer Frau ein Knöllchen geschickt hat, weil ihr Bild auf der Internetseite Facebook dem einer Temposünderin ähnelte.

 Auf den Profilseiten von Facebook suchte das Ordnungsamt nach einer Raserin. Dagegen wehrt sich eine 29-Jährige.

Auf den Profilseiten von Facebook suchte das Ordnungsamt nach einer Raserin. Dagegen wehrt sich eine 29-Jährige.

Foto: hans-Jürgen Bauer

Die Suche nach einer Temposünderin hat eine politische Debatte in Düsseldorf ausgelöst — und zu einer seltenen "Koalition" geführt. Die SPD und die FDP lehnen die Fahndung des Ordnungsamtes auf der Internetseite Facebook ab, CDU und Grüne sehen in dem Vorgehen keine Probleme. Ratsherr Mirko Rohloff (FDP) will das Thema nach der Sommerpause in den politischen Gremien erörtern. "Wir sollten uns diese neue Vorgehensweise im Ordnungs- und Verkehrsausschuss erläutern lassen."

Auslöser für die Debatte war ein Prozess vor dem Amtsgericht. Eine 29-Jährige wehrt sich dagegen, 130 Euro Buße zu zahlen und drei Punkte in Flensburg zu kassieren, weil sie zu Jahresanfang auf der A44 mit Tempo 111 geblitzt worden sein soll, obwohl dort nur Tempo 80 erlaubt ist. Über das Kennzeichen des geblitzten Wagens waren die Ermittler zunächst auf die Halterin des Autos gekommen. Doch sie bestritt, am Steuer gesessen zu haben. Über die Freunde der Frau und ihres Sohnes auf der Internetseite Facebook kamen die Ordnungshüter dann auf die jetzt verdächtige 29-Jährige. Auch sie ist (neben mehreren Hundert anderen Freunden des Sohnes) im Internet mit einem Foto vertreten. Eine Ähnlichkeit der 29-Jährigen mit dem Blitzer-Foto der Raserin genügte den Tempofahndern dann, um ihr einen Bußgeldbescheid zu schicken.

Die Verdächtigte weist diesen Vorwurf zurück. Sie sagt, sie sei an jenem Abend bei einer Bandprobe gewesen und könne ein Alibi vorweisen. Ein Experte der Gerichtsmedizin muss nun die Gesichtszüge der 29-Jährigen mit Computerhilfe mit dem Blitzer-Foto der Raserin vergleichen. Die Verhandlung wurde dazu auf Oktober vertagt.

Empört ist die Verdächtigte aber auch darüber, dass private Fotos in sozialen Netzwerken von Tempoermittlern durchstöbert und genutzt werden. Das Ordnungsamt hält das nicht für anrüchig. Man verwende sämtliche Daten, die öffentlich zugänglich seien, heißt es.

Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) sieht die Befugnisse der Behörde überschritten. "Es ist in Ordnung, wenn die Angaben von Fahrzeug-Haltern überprüft werden und das Ordnungsamt dabei zum Beispiel auch Überraschungsbesuche macht. Aber bei Facebook die Freundeskreise zu durchstöbern und bei einer gewissen Ähnlichkeit Bußgeldbescheide zu verschicken, ist ein nicht tragbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte."

Ähnlich argumentiert der Vorsitzende des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, Martin Volkenrath (SPD). Rechtlich sei das Vorgehen des Ordnungsamtes zwar in Ordnung, aber die Frage der Verhältnismäßigkeit müsse sehr wichtig genommen werden. "Wenn die Polizei nach einem Straftäter sucht, ist ein solches Vorgehen sicher angemessen. Bei einer Ordnungswidrigkeit ist das etwas anderes."

Andreas Hartnigk (CDU) und Norbert Czerwinski (Grüne) bewerten den Fall anders. Facebook sei öffentlich, und wer sich dort mit Fotos zeige, dürfe sich nicht wundern, wenn das Ordnungsamt diese Bilder nutze. "Problematisch wird es, wenn sich das Ordnungsamt widerrechtlich Zugang zu einem Account verschafft, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten", sagte Hartnigk. Czerwinski sieht eine andere Ursache für das Problem. "Es gäbe eine andere Möglichkeit, solche Fälle zu verhindern: Wenn der Halter die Verantwortung für sein Fahrzeug trägt, also entweder den Fahrer nennt oder selber zahlt, dann muss das Ordnungsamt keine solche Detektivarbeit leisten."

(RP)
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