Düsseldorf Fahrzeughalter haben auch im Urlaub Pflichten

Düsseldorf · Urlaubszeit bedeutet für viele auch Reisezeit. Nicht zuletzt wegen der hohen Kraftstoffpreise nutzen jedoch immer mehr Urlauber alternative Reisemöglichkeiten und lassen ihre Autos in dieser Zeit einfach daheim. Allerdings sollten sie dabei beachten, dass ein im öffentlichen Straßenraum geparktes Auto immer noch am Straßenverkehr teilnimmt - darauf wies jetzt die Stadt hin. Der Halter habe gewisse Sorgfaltspflichten, die er beachten müsse, um nicht nach dem Urlaub eine böse Überraschung zu erleben.

"Für denjenigen, der längere Zeit in den Urlaub fährt und keine Möglichkeit hat, sein Auto außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen zu parken, besteht die Verpflichtung, das Kraftfahrzeug durch eine Vertrauensperson beaufsichtigen zu lassen", sagt dazu Ordnungsdezernent Christian Zaum. Denn beispielsweise durch neu eingerichtete Baustellen oder auch bei Umzügen ändere sich die Verkehrsregelung im Hinblick auf den Parkraum relativ häufig und kurzfristig. Ein ursprünglich ganz korrekt und rechtmäßig geparktes Auto kann dann plötzlich im Haltverbot stehen und muss mitunter vielleicht sogar abgeschleppt werden.

Und das kann durchaus auch zulasten des Fahrzeughalters gehen. Nach der gefestigten Rechtsprechung müsse jeder Autofahrer spätestens nach Ablauf von 48 Stunden sein Fahrzeug auf korrektes Parken überprüfen oder überprüfen lassen, berichtet die Stadt dazu. Wenn er das nicht macht, dann läuft er im Falle einer Abschleppung Gefahr, dass er die Kosten dafür übernehmen muss.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort