Düsseldorf Falscher Pilot auch als Baron unterwegs

Düsseldorf · Ein Hochstapler war bereits wegen Betrugs verurteilt, kam auf freien Fuß und beging weitere 41 Delikte. Nun sitzt er erneut und wird zusätzliche Zeit in Haft müssen. Er orderte Luxus-Kleidung und Zigarren.

 Bereits im Mai vorigen Jahres saß Marc G. auf der Anklagebank. Die Delikte, für die er seinerzeit verurteilt wurde, waren denen sehr ähnlich, um die es jetzt geht.

Bereits im Mai vorigen Jahres saß Marc G. auf der Anklagebank. Die Delikte, für die er seinerzeit verurteilt wurde, waren denen sehr ähnlich, um die es jetzt geht.

Foto: wuk

Dieser Adlige war in Wahrheit keiner: Als Dr. Dr. Marc Joachim von Auerbach, Alexander G. von Rothschild oder Tassilo von Hirsch hat ein junger Mann in wenigen Monaten 41 Straftaten begangen. In Wahrheit heißt er Marc G., hat wegen ähnlicher Delikte im Mai vorigen Jahres vor Gericht gestanden, ist zu drei Jahren Haft verurteilt aber nach einiger Zeit auf Bewährung wieder entlassen worden.

Aber er konnte es nicht lassen, die Versuchung, sein Talent der offenbar überzeugenden Verstellung auszuspielen, war stärker - und wieder schlüpfte der durchaus sympathisch und gepflegte aussehende Twen wieder in einige fremde Rollen. Mal war er Pilot, dann Arzt, auch als Staatsanwaltschaft verschaffte er sich Anerkennung und Bewunderung, jedenfalls für kurze Zeit.

Derzeit liegen die neuen Vorwürfe gegen ihn mit Details bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, an der Anklage wird gearbeitet. Der neue Prozess wird vor der 4. Strafkammer des Landgerichts stattfinden, vorgeworfen wird dem 26-jährigen Betrug in 31 Fällen, fünfmal Amtsanmaßung und fünfmal Beleidigung.

Die Bandbreite des Laien-Darstellers war nach Aktenlage durchaus beachtlich. So wie vor dem Prozess vom Mai vorigen Jahres trat er auch jetzt wieder als Pilot auf und hatte sich dafür mit entsprechender Uniform versorgt. Unter dem Namen Tassilo von Hirsch oder von Auerbach (s. oben) brachte er Schreiben auf den Weg, in denen er als Mitglied der Staatsanwaltschaft Bonn firmierte. Den dazu passenden Schriftzug hatte er sich offenbar aus echten Schreiben dieser Fahndungsbehörde besorgt, das in die Schreiben hinein kopierte Landeswappen unterstrich die scheinbare Seriosität des Schriftwechsels.

Der Name Alexander G. von Rothschild schien ihm passend für Stellenangebote, mit denen er Kontakt zu arbeitssuchenden Frauen aufnehmen wollte. Das gelang auch - aber auf sein Angebot, Sex gegen Geld - er bot bis zu 20 000 Euro, die er freilich nicht hatte - gingen die empörten Frauen nicht ein. Bei namhaften Firmen - Bogner, Frankonia - bestellte er Designer- und Jagdkleidung, ein Anbieter lieferte Zigarren für 6000 Euro, ohne seine Rechnung bezahlt zu bekommen. Was ihn immerhin dazu bewog, eine zweite Bestellung nicht mehr zu bedienen und die Polizei einzuschalten. Weil er nicht nur neue Straftaten begangen hatte, sondern auch gegen andere Bewährungsauflagen verstieß, wurde er wieder in Haft genommen - der Haftbefehl gegen ihn war nur außer Vollzug gesetzt. Die missachtete Bewährungsauflage war übrigens das Verbot, im Internet irgendwelche Waren zu bestellen. Ein Psychiater, der häufiger in Prozessen Angeklagte begutachten muss, kennt solche Fälle und kategorisiert sie in verschiedenen Typen ein.

Vermutlich handelt es sich bei dem Straftäter um eine Person mit "geltungsbedürftiger Persönlichkeit", meint der Fachmann, der jedoch ein umfassendes Urteil nur dann für möglich hält, wenn man sich die betreffende Person näher angesehen hat. Vor allem müsse man ihren Lebenslauf, also Kindheit und Jugend, sehr genau betrachten, meint der Experte. Bisweilen handele sich auch um Persönlichkeiten, die sich als minderwertig empfinden und versuchen, sich mit Titeln oder Uniformen aufzuwerten.

(RP)
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