Düsseldorfer Amtsgericht Falscher Pilot jetzt auch als falscher Arzt angeklagt

Düsseldorf · Für seine Gaunertouren als falscher Pilot in schmucker Uniform hatte ein 25-jähriger Möchtegernflieger vor knapp einem Jahr die maximale Bewährungsstrafe von zwei Jahren kassiert.

Damals hatte er der Richterin wispernd versichert, mit solchen Auftritten sei nun Schluss - und er habe es bei einer Mini-Airline (zwei Flugzeuge) sogar zum echten Flugbegleiter geschafft. Das war nicht ganz aufrichtig, wie er wenig später einräumen musste. Und am Donnerstag (Do, 16.5., 11 Uhr, Saal 1.109) muss der Serienschwindler wieder beim Amtsgericht antreten.

Wieder wegen 30 neuen Betrugstaten, diesmal als falscher Arzt mit erfundenem Doktortitel. Nur droht ihm diesmal bei einem Schuldspruch der Direktflug ins Gefängnis. Frei nach dem Hollywood-Film "Catch me, if you can" (ein Gaunerepos von 2002 mit Leonardo DiCaprio als falscher Pilot) hat dieser Angeklagte schon eine Vielzahl von Betrugsdelikten auf dem Kerbholz.

Ein Gutachter hielt es beim ersten Prozess (Juli 2012) sogar für denkbar, dass der geltungsbedürftige Angeklagte durch überzogenen Darstellungsdrang und Egoismus in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt sein könnte. Das Gericht verurteilte den Gernegroß zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, ersparte ihm die Inhaftierung. Der Schaden damals (durch erschwindeltes Frei-Tanken auf Kosten fremder Airlines und Bestellung von echten Fliegeruniformen) hielt sich mit 8000 Euro noch in Grenzen.

Doch nach der jetzigen, neuen Anklage soll der 25-Jährige fleißig weiter betrogen, weiter geprahlt und sich immer neu mit fremden Federn geschmückt haben. Der angebliche Schaden diesmal: Mehr als 140 000 Euro. So soll er als "Arzt für Neurologie" nicht nur Laborbedarf für 5000 Euro bestellt haben, sondern habe sich als angeblicher "Dr.med." auch Kunstwerke schicken lassen (2700 Euro) und bei einem Porsche-Händler gleich zwei Cabrios (indisch-rot und carreraweiß, zusammen 132 000 Euro) geordert. Bezahlt habe er in keinem der Fälle.

Angeblich auch nicht für Muster-Uniformen, die er sich als "Geschäftsführer" einer ausländischen Fluglinie zuschicken ließ. Da eine Strafe von mehr als zwei Jahren aber nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss der 25-Jährige wegen der neuen Serientaten nun mit seiner Inhaftierung und dem Widerruf der ursprünglichen Bewährung rechnen.

(EW/anch)
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