Bilanz aus Düsseldorf Fast 600 Knöllchen für Hundehalter

589 Verwarn- und Bußgelder hat das Ordnungsamt 2016 gegen Hundehalter verhängt. Die meisten, weil ihre Tiere nicht angeleint waren. In der ganzen Stadt gilt grundsätzlich Leinenzwang.

 In Düsseldorf gab es 2016 fast 600 Knöllchen für Hundehalter. Die meisten, weil die Tiere, anders als auf diesem Bild, nicht angeleint waren. (Archivbild)

In Düsseldorf gab es 2016 fast 600 Knöllchen für Hundehalter. Die meisten, weil die Tiere, anders als auf diesem Bild, nicht angeleint waren. (Archivbild)

Foto: dapd, APN

Das Ordnungsamt hat im vergangenen Jahr 589 Verwarn- und Bußgelder gegen Hundebesitzer verhängt. Der Großteil sei auf nicht angeleinte Hunde zurückzuführen, sagt Sebastian Veelken vom Ordnungsamt. In 37 Fällen habe ein Verstoß gegen das Hundeverbot auf Spielplätzen vorgelegen, in sechs Fällen sei trotz Verpflichtung kein Maulkorb angelegt worden und in zehn Fällen sei ein Knöllchen wegen Verunreinigung durch Hundekot geschrieben worden.

Hundehaltung in der Großstadt ist ein Streitthema. Halter fühlen sich in die Ecke gedrängt. Die Stadt müsse mehr für Hunde und ihre Besitzer tun und eine artgerechte Haltung auch in der Stadt ermöglichen, sagt etwa Hundetrainerin Burga Torges. "Jeder hat das Recht, Hunde zu wollen", sagt Torges. Und das unabhängig vom Wohnort.

Bei der Stadt hat man einen anderen Blick. "Wir sehen nur die Negativbeispiele", sagt Veelken. Die grundsätzliche Anspruchshaltung der Hundehalter, die Öffentlichkeit für eine artgerechte Haltung in die Verantwortung zu nehmen, sei ihm aber fremd. "Die Stadt kann an die Eigenverantwortung der Hundehalter appellieren und sie dabei unterstützen", sagt er . Die Frage, ob eine artgerechte Tierhaltung in der Stadt möglich sei, müsse sich jeder Hundehalter selbst beantworten.

Wo Halter ihre Hunde ausführen können und wo nicht, regelt das Landeshundegesetz. Demnach müssen Hundehalter ihre Tiere an belebten Plätzen immer anleinen. Dazu zählen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. Bei Verstoß wird laut Bußgeldkatalog der Stadt je nach Größe und Rasse des Hundes ein Bußgeld zwischen 75 und 150 Euro fällig. Vor allem aber geht es um die Grünflächen in der Stadt. Gerade in den Sommermonaten treffen dort viele Interessengruppen aufeinander: Griller, Picknicker, Hundehalter, Familien mit Kindern, Sonnenbader, Sportler. Hundehalter kämen da immer zu kurz, beklagt Torges.

Laut Landeshundegesetz gilt: In der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen dürfen Hunde nur angeleint spazieren geführt werden. Laut Düsseldorfer Straßenordnung gilt zusätzlich: Auch auf nicht umfriedeten Grünanlagen dürfen Hunde nur an der Leine gehen. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche. Hundebesitzern ist das nicht genug. Die vorhandenen Gebiete seien zu klein.

Mehr als 30 ausgewiesene Hundeauslaufflächen gibt es in der Stadt, etwa an der Grünanlage Räuscher Weg in Bilk, im Schlosspark Eller oder im Hofgarten in Pempelfort. Jedoch gilt auch dort: Familien und andere Parkgänger dürfen nicht gestört werden. Belästigt ein Hund einen Passanten, kann das zwischen 35 und 100 Euro kosten. Zusätzlich hat die Stadt fünf weitere Hundefreilaufflächen ausgewiesen, die im Gegensatz zu den Auslaufflächen nicht eingezäunt sind. "Die Hundehalter sind auf diesen Freilaufflächen allerdings besonders gefordert", heißt es beim Gartenamt. "Sie müssen ihre Hunde unter Kontrolle haben."

Für manche Hundehalter ist das nicht genug. Mehr als 20.000 Hunde leben in der Stadt. "Die Flächen sind einfach zu eng, am Ende sind wir Hundehalter ja auch eine Wirtschaftskraft", sagt Torges.

Mit der Hundesteuer nimmt die Stadt jährlich zwei Millionen Euro ein. 2.111.198 Euro stehen für 2017 im Plan. Wie viel Geld die Stadt mit Knöllchen gegen Hundehalter einnehme, werde nicht statistisch ermittelt, sagt Veelken. Bei 589 Knöllchen im vergangen Jahr und etwa 130 Euro Geldbuße im Schnitt, dürften knapp 80.000 Euro geflossen sein.

Mit mehr Auslaufflächen sei es jedenfalls nicht getan, sagt Torges. "Wir wünschen uns einen maßvolleren Umgang mit Bußgeldern." Hundehalterin Heidi Schrouten berichtet von einem Fall, der sie geärgert hat: 179 Euro musste sie zahlen, weil ihr Hund sich auf einer Wiese in Nähe eines Spielplatzes angeleint gewälzt habe. Das Verbotsschild habe sie übersehen, erzählt die 51-jährige. "Ich kann das Verbot natürlich verstehen, aber eine Verwarnung hätte es auch getan", sagt Heidi Schrouten, "als die Rechnung kam war ich entsetzt."

Beim Ordnungsamt hält man die Härte durchaus für nötig: "Gerade im Bereich eines Spielplatzes muss deutlich spürbar sein, dass der Aufenthalt eines Hundes Folgen hat, die unerwünscht sind", sagt Sebastian Veelken. "Wenn Eltern im Sandkasten Hundekot sehen, ist der Spielplatz unten durch."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort