Düsseldorf Fiftyfifty-Verkäufer wehrt sich gegen Verurteilung

Düsseldorf · Vier Monate Bewährungsstrafe wegen Beleidigung, Widerstands und Körperverletzung will ein 51-jähriger "Fiftyfifty"-Verkäufer auf keinen Fall akzeptieren. Per Berufung zog er am Montag vor das Landgericht, um einen Freispruch zu erwirken.

"Fiftyfifty"-Verkäufer vor Aldi vertrieben: Das sind die Reaktionen
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Foto: Bretz, Andreas

Der Angeklagte gab im RP-Gespräch zu, dass er mit seinem Hund spätabends im September 2014 mit einer offenen Flasche Bier am Hauptbahnhof auf einen Bus wartete. Von einer OSD-Streife wurde er damals angesprochen und an die Straßenordnung erinnert, die das Biertrinken an Haltestellen untersagt. Daraufhin habe er das Bier ausgekippt, trotzdem habe das OSD-Team seine Daten aufnehmen wollen. Der 51-Jährige behauptet, die Stadt-Mitarbeiter hätten ihn dafür gewaltsam zu Boden gebracht und fixiert.

Ganz anders steht es in der Anzeige der OSD-Mitarbeiter. Demnach habe der vielfach wegen Schwarzfahrten vorbestrafte Angeklagte die Ordnungshüter sofort übel beschimpft, habe eine Mitarbeiterin angespuckt, sie am Hals gepackt - und als ihr Kollege einschritt, habe der Angeklagte ihm mehrfach in den Unterleib treten wollen, ihm dann Kopfstöße versetzt, aber nur dessen Schulter getroffen. Seine Schimpfkanonade habe der Angeklagte (mit damals rund 1,8 Promille Alkohol im Blut) auch noch fortgesetzt, als die Polizei dazukam. Alle Angriffe und Beleidigungen weist der Angeklagte aber strikt zurück. Er habe wegen der belastenden Aussagen des OSD-Teams nicht nur ein (weiteres) Urteil kassiert, ihm sei auch jede Hundehaltung verboten worden. Sein Hund, der zunächst im Tierheim gelandet sei, wurde dort aber inzwischen von einer Bekannten abgeholt, die ihn aufnahm. Das Straßenmagazin "Fiftyfifty" unterstützt den 51-jährigen Mitarbeiter und hat ihm jetzt einen Anwalt zur Seite gestellt.

(wuk)
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