Düsseldorf Flughafen gewinnt Prozess um PFT

Düsseldorf · Der Kaiserswerther Grundstücksbesitzer Klaus Gendrung ist laut Urteil nicht direkt von der Verseuchung des Grundwassers betroffen. Gendrung will mit seiner Schadenersatzklage jetzt in die nächste Instanz.

 Klaus Gendrung auf seinem Bootsanleger im mit PFT belasteten Suitbertussee

Klaus Gendrung auf seinem Bootsanleger im mit PFT belasteten Suitbertussee

Foto: Funke Foto Servic/ Kai Kitschenberg

Das Grundwasser unter Klaus Gendrungs See-Idyll im Düsseldorfer Norden gehört nicht ihm. Und weil das Grundwasser, das bei Einsätzen der Flughafenfeuerwehr mit der giftigen Chemikalie PFT verseucht wurde, Allgemeingut ist, kann Gendrung keinen Schadenersatz vom Flughafen fordern. Außerdem, so entschied gestern das Landgericht, sei die Benutzung der Chemikalie im Löschschaum der Feuerwehr bis 2007 erlaubt gewesen und dem Flughafen deshalb nicht anzulasten.

Seit 2013 dürfen die Menschen in Kaiserswerth und Lohausen ihre Grundwasserbrunnen nicht mehr nutzen. Nicht mal zum Rasensprengen oder zum Wässern der Gärten ist die Nutzung erlaubt, und das für noch mindestens elf Jahre. 2027 hofft die Stadt, das PFT-Problem gelöst und das Grundwasser saniert zu haben. Das ist für Klaus Gendrung keine optimistische Perspektive. Er würde sein parkähnliches Doppelgrundstück, das schon als Filmkulisse diente, nämlich gerne jetzt verkaufen. Auf mehr als 3,5 Millionen Euro ist das Anwesen noch 2012 geschätzt worden. 6800 Quadratmeter groß, mit Mammutbäumen, Ginkgos und Sumpfzypressen so malertisch wie exotisch bewachsen, ein Naturpark mit Designervilla und Bungalow und mit einem Bootsanleger im Suitbertussee - in dem die Stadt ein Jahr später per Allgemeinverfügung das Baden verboten hat.

Die beiden Damen, die Gendrungs Immobilie in Kaiserswerth für 3,6 Millionen Euro erwerben wollten, seien denn auch kurz vorm Notartermin abgesprungen, als sie von der PFT-Verseuchung erfahren hatten. Der Wert seines Grundstücks tendiere gegen Null, hatten Gendrungs Anwälte der Zivilkammer beim Landgericht vorgetragen und Schadenersatz in voller Höhe verlangt. Von dieser Forderung will der Kaiserswerther auch nach dem Urteil nicht abrücken. Er erwägt vielmehr, das Oberlandesgericht anzurufen.

Die Entscheidung der 7. Zivilkammer war von vielen Grundstückseigentümern im Stadtnorden mit Spannung erwartet worden. Denn Gendrungs Liegenschaft ist nicht die einzige betroffene. Als PFT-belastet gilt ein Areal von 8,5 Quadratkilometern.

Bis 2007 die Giftigkeit der Industriechemikalie PFT festgestellt wurde, hatte die Flughafenfeuerwehr sie in ihrem Löschschaum verwendet, den auch andere Feuerwehren zur Bekämpfung bestimmter Brände einsetzen, nämlich dann, wenn brennende Flüssigkeiten wie Benzin im Spiel sind. Mindestens einmal ist auf dem Flughafengelände sehr viel davon verwendet worden, als 2005 ein Jumbojet von der Landebahn abkam und Feuer fing. Und auch bei Übungen hat die Flughafenfeuerwehr den Schaum bis 2007 noch genutzt.

Erst deutlich später war die Belastung des Grundwassers im Düsseldorfer Norden festgestellt und eine umfangreiche Sanierung eingeleitet worden. 2011 etwa wurde für den Lambertussee ein Angelverbot erteilt, weil der Verzehr der Fische als bedenklich galt. Doch ein Nutzungsverbot für die Grundwasserbrunnen war damals noch ausgeschlossen worden.

Der Flughafen hat seit 2015 sechs Millionen Euro in eine neuartige Großanlage zur Reinigung des Grundwassers investiert. Im Zivilprozess hatten die Anwälte des Airport-Betreibers allerdings vor allem darauf hingewiesen, dass die Belastung den für Trinkwasser zulässigen Grenzwert noch unterschreite.

(RP)
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