Düsseldorf Frau beleidigt -Gericht erhöht Strafe für Clown

Düsseldorf · Eine fremde Frau öffentlich im Altstadt-Trubel vor einer Hausbrauerei lauthals als "Luder" zu bezeichnen, ihr unter dem Gejohle der Zuschauer aufs Gesäß zu schlagen - "das ist freie Kunst", tönte ein selbst ernannter Straßen-Clown (54) gestern beim Amtsgericht. Für seine angebliche Publikums-Belustigung jetzt 600 Euro Strafe zu zahlen. "Luder" sei "lieb gemeint gewesen", begründete er seinen Einspruch. "Ich mache seit 21 Jahren Pantomime - und wenn ich arbeite, dann mit dem Herzen, nicht nach dem Verstand", so sein Kunstverständnis.

Doch die Frau (50) und eine Freundin (53) zeigten wenig Verständnis dafür, dass sich der Altstadt-Clown auf ihre Kosten Lacher verschafft, sie ehrverletzend "bloßgestellt" und beleidigt habe. Anfangs hieß es gar, der Clown habe die jüngere am Weggehen gehindert, ihr noch einen Kuss auf die Wange gedrückt. "Nur bei hübschen Frauen mach' ich das vielleicht", so der Angeklagte. Sofort griff die Richterin ein: "Keine Frau findet es grundsätzlich schön, als Luder bezeichnet zu werden.

Und Sie können nicht alles unter den Deckmantel der Kunstfreiheit stellen!" Da der Angeklagte aber auf seiner Ansicht von "Kunst" beharrte, stufte die Richterin seine Strafe hoch auf jetzt 800 Euro. Dass der Aufschlag bei dem elffach vorbestraften Straßen-Clown so moderat ausfiel, lag nur daran, dass er offiziell von Sozialunterstützung lebt.

(wuk)
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