Düsseldorf Frau bleibt mit Pelzmantel in Rolltreppe hängen

Düsseldorf · Mit einem knöchellangen Mantel die Rolltreppen eines Kaufhauses zu betreten, geschieht auf eigene Gefahr. Das hat das Amtsgericht gestern bekräftigt und die Schadenersatzklage einer Kundin über 3800 Euro abgewiesen.

Der Lammfellmantel der Frau hatte sich vor einem Jahr in den kantigen Stufen einer Rolltreppe verfangen und war zerrissen worden. Das Kaufhaus trägt dafür, so der Richter, keine Schuld, muss für den Schaden am Mantel also auch nicht haften.

Ob Warnhinweise an jener Rolltreppe angebracht waren, spielte für den Richter keine Rolle. Es sei doch "für jeden volljährigen und mit durchschnittlicher Auffassungsgabe versehenen Bürger offensichtlich, dass sich lange und insbesondere auch weite Kleidungsstücke in den sich bewegenden, kantigen Stahlelementen einer Rolltreppe verheddern können", so das Urteil. Die Frau gab an, bei ihrer Fahrt vom ersten Stock ins Erdgeschoss seien mehrere Mitarbeiter nötig gewesen, um ihren Mantel wieder zu befreien.

Auch hätte die Rolltreppe nach ihrer Ansicht bei Hilferufen sofort ausgeschaltet werden müssen. Daher solle das Kaufhaus für das teure Stück, das später in Fetzen hing, in vollem Umfang aufkommen. Übersehen hat die Klägerin laut Urteil aber, dass sie selbst zugab, auf der Rolltreppe ihren Einkauf in ihrer Tasche verstaut zu haben — dass sie also nicht ausreichend aufgepasst hat. Trotzdem das Kaufhaus zu verklagen, nannte der Richter "unbegründet". Dagegen kann die Kundin noch Berufung einlegen.

(wuk)
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