Düsseldorf Frau soll zwei Polizeiautos angezündet haben

Düsseldorf · Aus Frust über ihren andauernden Ärger mit der Polizei soll eine 26-jährige Frau nach einer durchzechten Nacht im Oktober des vergangenen Jahres zwei Polizeiautos angezündet haben. Das führt jetzt zu erneutem Ärger für die Frau, diesmal mit der Justiz.

Wegen Brandstiftung und "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel" verhandelt das Amtsgericht am morgigen Dienstag (2.9., 10.45 Uhr, Saal 1.115) über die Vorwürfe.

Unter Alkoholeinfluss war die Frau schon mehrfach durch Straftaten aufgefallen. So soll sie sich auch einer falschen Verdächtigung gegen Polizeibeamte schuldig gemacht haben. Sie glaubt aber, ihr Ärger mit den Ordnungshütern komme nur dadurch zustande, dass sie schon mal "zu dicht" an einem Polizeiauto vorbeigehe. Im Oktober war sie frühmorgens jedoch nahe der Altstadt festgenommen worden, weil sie dort randaliert habe. Das soll sie auch im Gewahrsam fortgesetzt haben, indem sie eine Polizeizelle unter Wasser setzte.

Doch kaum war sie am nächsten Morgen wieder freigelassen worden, hat sie sich laut aktueller Anklage mehrere Packungen Feuerzeugbenzin beschafft und damit die Vorderreifen eines Einsatzwagens zu entzünden versucht. Das war gegen 7.40 Uhr auf der Rückseite der Altstadtwache.

Nicht einmal eine Stunde später fiel die 26-Jährige erneut auf, diesmal an der Polizeiwache Derendorf. Die Frau glaubte nämlich, bei ihrer Festnahme und im Polizeigewahrsam sei ihr Handy von den Beamten heimlich eingesteckt worden. Deswegen hat sie auch Strafanzeige gegen mehrere Polizisten erstattet. Doch als direkte Vergeltung soll sie in Derendorf ihr Feuerzeugbenzin über die Motorhaube eines Polizeiautos gekippt und angezündet haben.

Bevor das Einsatzfahrzeug komplett abbrennen konnte, wurden die Flammen von einer Beamtin zwar entdeckt und per Handfeuerlöscher erstickt. Trotzdem war der Wagen durch das Feuer schon so schwer beschädigt, dass er zeitweise nicht mehr nutzbar war. Eine Blutprobe bei der 26-Jährigen ergab nach ihrer erneuten Festnahme noch 0,4 Promille. Für die Zerstörung eines wesentlichen Arbeitsmittels der Polizei, das dann ja auch für Notfall-Einsätze nicht mehr zur Verfügung steht, sieht das Gesetz Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Laut § 305a StGB ist schon der Versuch strafbar.

(wuk)
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