Prozess Frau wegen antisemitischer Hetze im Internet verurteilt

Düsseldorf · 1350 Euro als Buße, zahlbar an die jüdische Gemeinde: Damit wollte ein Amtsrichter am Mittwoch den Prozess gegen eine 32-jährige Frau beenden, die im Internet gegen Juden gehetzt und NS-Symbole sowie rassistisch begründete Anschlagsmorde verherrlicht hatte.

Utøya: Eine zweigeteilte Insel für die Opfer von Anders Breivik
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Die Angeklagte lehnte die Einstellung des Verfahrens gegen jene Geldauflage aber ab. Als Hartz-IV-Empfängerin könne sie den Betrag nicht innerhalb von sechs Monaten abzahlen — und nahm daher lieber eine Vorstrafe in Kauf.

Nackte, ausgemergelte Leichen waren auf einem Foto zu sehen, das die Angeklagte in einem sozialen Netzwerk im Internet unter Anspielung auf den im zweiten Weltkrieg von Deutschland aus organisierten Massenmord mit dem Text-Zusatz veröffentlicht hatte: "Six Million More!" (Sechs Millionen mehr!) Andere Fotos zeigten die junge Frau selbst oder als Neo-Nazis gekleidete Männer vor Hakenkreuzen mit Hitler-Gruß. Auch ein Foto des norwegischen Terroristen Anders Breivik machte die 32-Jährige über ihren Account frei zugänglich. Hier hieß ihr Slogan: "Stop talking start doing" (Nicht reden — machen).

Durch diese Anspielung auf den Terroranschlag von Breivik, dem 77 Menschen zum Opfer fielen, habe die Frau laut Anklage bewusst zur Begehung vergleichbarer Straftaten aufgerufen. Gegen eine schriftlich verhängte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro legte sie ohnehin nur Protest ein, weil ihr der Betrag von 1350 Euro zu hoch erschien. Immerhin sei sie nicht vorbestraft. Der Richter ging davon aus, dass der 32-Jährigen die Tragweite und Schwere ihrer Publikationen nicht bewusst gewesen sei, bot ihr sogar die Einstellung des Verfahrens an — wenn sie den ursprünglich verhängten Betrag jetzt als Auflage an die jüdische Gemeinde überweist. Das hätte sie binnen sechs Monaten tun müssen. Doch als Hartz-IV-Empfängerin (mit 150 Euro Zusatzverdienst) könne sie das nicht schaffen, wehrte sie ab. Also zog sie ihren Einspruch gegen die Geldstrafe zurück, akzeptierte die Verurteilung wegen Volksverhetzung — und kann den Gesamtbetrag nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft jetzt auch über viele Monate hinweg in kleinen Raten abzahlen. Dass sie im Gegenzug dafür nun als vorbestraft gilt, nahm sie achselzuckend hin.

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