Düsseldorf Freispruch für Flughafen-Flaschensammler

Düsseldorf · Ein 44-Jähriger sollte am Airport gegen ein Hausverbot verstoßen haben.

Der Flughafen ist für Flaschensammler ein lukratives, hart umkämpftes Pflaster. Das wurde bei einem Amtsgerichtsprozess gegen einen 44-jährigen Leergut-Experten gestern deutlich. Dem Langzeitarbeitslosen wurde Hausfriedensbruch vorgeworfen, als er trotz Hausverbots auf dem Airportgelände im Mai 2016 wieder beim Flaschensuchen ertappt wurde. Und doch blieb der Pfandjäger dafür ungestraft. Eine abgelaufene Frist bewahrte ihn nach acht Vorstrafen vor einem Schuldspruch.

Bis zu 50 Euro täglich lasse sich durch Flaschensammeln einnehmen - wenn man die richtigen Stellen kennt. Das gab der Angeklagte am Rand des Verfahrens preis. Und Flughäfen gelten bundesweit als Hotspots für Leergutjäger. Im Frankfurter Rhein-Main-Airport hatte eine Zolleinheit einst gar eine Flaschensammler-Mafia ausgemacht und zerschlagen.

Handfest ausgetragene Revierkämpfe gehören am Düsseldorfer Flughafen offenbar ebenfalls zum Alltag. Die hauseigene Security hält mit Hausverboten dagegen und mit Strafanzeigen. Ein am Flughafen eingesetzter Polizist (52) sprach von "einem Sachverhalt, der sich täglich wiederholt mit wechselnden Personen". Dabei lasse der Airport die Gilde der Leergut-Verwerter oft "gewähren" - wenn die Pfandjäger "unauffällig" ihren Cent-Geschäften nachgehen. Davon soll laut Anklage bei dem 44-Jährigen im Mai 2016 keine Rede gewesen sein. Er sei sogar aggressiv geworden, als er von einem Security-Mitarbeiter (45) verwiesen wurde - unter Berufung auf ein früheres Hausverbot. Doch datiert war diese einst verhängte Maßnahme auf März 2015 und nur für ein Jahr gültig.

Am Tag vor dem neuen Zwischenfall im Mai 2016 habe ein Sicherheitsmitarbeiter dem 44-Jährigen nur erklärt, er solle sich "hier nicht so oft sehen lassen". Daran habe er sich gehalten, sei am Folgetag nicht pöbelnd oder betrunken aufgefallen, sondern habe nur versucht, sich "ein Zubrot zu verdienen und war auf besonders rüde Weise vom Gelände gejagt worden", so sein Anwalt.

Weil das alte Hausverbot aber abgelaufen war, kam ein Schuldspruch für den Richter nicht in Frage, er sprach den 44-Jährigen auf Kosten der Staatskasse also frei. Ob der Angeklagte aus dem Gerichtssaal direkt zurückgekehrt ist zum Flughafen, blieb allerdings unklar. Sein neues Hausverbot vom Mai 2016 ist inzwischen ja auch schon abgelaufen.

(wuk)
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