Düsseldorf Freispruch für Motorradpolizisten

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Polizeibeamter, der einer Frau erst ein Knöllchen ausgestellt und ihr dann mit einem Schlag die Nase gebrochen hatte, ist vom Amtsgericht gestern freigesprochen worden. Die 41-Jährige hatte ihn wegen Körperverletzung im Amt und wegen rechtswidriger Anzeige angezeigt. Das Gericht aber entschied nach der Verhandlung, in der auch ein unabhängiger Augenzeuge ausgesagt hatte, dass der erfahrene Polizeibeamte in Notwehr gehandelt habe, als er der Frau ins Gesicht schlug.

Deren Verhalten hatte zuvor der Zeuge, der zufällig aus seinem Fenster gesehen und die Szene beobachtet hatte, als "skurril" bezeichnet. "Auf jeden Fall war sie neben der Spur", sagte der Anwalt und bestätigte im Kern, was auch der 55-jährige Motorradpolizisten erklärt hatte.

Der Polizist hatte die Frau im Oktober 2014 gestoppt, weil sie entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße fuhr. Dafür sollte ein Verwarngeld von 20 Euro fällig werden, doch als er ihr das mitteilte, sei die Autofahrerin "in den Kleinkind-Modus" gewechselt. Sie habe geschrien, sei völlig abgedreht und hysterisch geworden. Da habe er die Diskussion abbrechen und ihr die Anzeige wegen des Verkehrsdelikts per Post schicken wollen. Doch als er wieder auf sein Motorrad stieg, habe die Frau ihn attackiert und ihn am Wegfahren gehindert. "Ich war in einer angreifbaren, verletzbaren Position, sie hat mich fast heruntergezogen, ich war in Gefahr, das Gleichgewicht zu verlieren und umzukippen." Er habe sich nicht anders helfen können, als ihr mit dem gepolsterten Handschuh "einen Schockschlag" zu versetzen.

Die Autofahrerin hatte ausgesagt, sie sei vom Auftreten des Polizisten enttäuscht gewesen, mit dem sie doch nur habe klären wollen, ob die Einbahnstraßenregelung, die wegen einer Baustelle eingerichtet worden war, überhaupt schon gelte. Der Schlag des Beamten habe sie in "wahnsinnige Angst" versetzt, weshalb sie aus ihrem Auto heraus den Notruf gewählt hatte.

Die 41-Jährige hatte bei dem Schlag einen Haarriss an der Nase erlitten. Schmerzensgeld werde sie angesichts der Situation dafür nicht bekommen, entschied das Amtsgericht gestern. Nach der Beweisaufnahme hatte sogar der Anklagevertreter in seinem Plädoyer die "herzliche Bitte" formuliert, "den Angeklagten freizusprechen". Rechtskräftig ist das Urteil bislang aber noch nicht.

(sg/wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort