Düsseldorf Freispruch nach falscher Beschuldigung

Düsseldorf · Weil er sich berechtigte Sorgen um seinen vierjährigen Sohn gemacht hat, kam ein Vater (49) gestern vorm Amtsgericht ungestraft davon. Laut Anklage soll er bei der Polizei behauptet haben, der Bruder seiner Ex-Frau habe den kleinen Sohn des Angeklagten sexuell missbraucht. Weil das nicht zutraf, musste der Vater wegen falscher Verdächtigung nun auf die Anklagebank, wurde aber freigesprochen. Ein anonymer Anrufer habe ihm Mitte 2014 erklärt, sein Sohn (der bei Mutter und deren Bruder lebt) werde vom Onkel missbraucht. "Ich dachte, ich dreh' durch", so der 49-Jährige.

Zumal seine Ex-Frau und deren Bruder Kontakt mit dem Angeklagten abgelehnt hätten. Also sei der 49-Jährige "als treu sorgender Vater" zum Jugendamt gegangen, wo ebenfalls bereits ein anonymer Mail-Hinweis auf den angeblichen Missbrauch durch den Onkel vorlag. Der Vater erstattete Anzeige. Später kam heraus, dass der kleine Junge nie missbraucht worden war. Da der Vater aber keinen Verdacht gegen den Onkel formuliert, sondern den Beamten nur von dem anonymen Anruf berichtet hatte, sahen weder die Staatsanwältin noch der Richter darin eine Straftat.

(wuk)
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