Düsseldorf Freundin verprügelt - Alkoholkranker muss ins Gefängnis

Düsseldorf · Achselzuckend schilderte ein 27-jähriger Angeklagter am Montag beim Amtsgericht seine Unfähigkeit, dem Alkohol abzuschwören. "Ich kriege das halt nicht umgesetzt", meinte er lässig zurückgelehnt auf der Anklagebank.

Ausbaden musste das seine langjährige Freundin (25) schon mehrfach. Zuletzt hat er die Frau, die jetzt Mutter eines gemeinsamen Kindes ist, nach einem Kirmesbesuch im Juli 2014 unter Alkoholeinfluss am Hals gepackt, ihr einen Kopfstoß versetzt, um sie auf diese Art zu überreden, ihn doch noch zu einer Zechtour in die Altstadt zu begleiten. Die Frau lehnte ab, zeigte ihn an, brachte ihn auf die Anklagebank.

"Ich bin ja Schütze", begann der Angeklagte seine Schilderung des Tattages. Also habe er damals "um zehn Uhr morgens das erste Bier gehabt", weil sein Kompanie-König ja zum "Frühstück" geladen hatte. Bis weit nach Mitternacht hielt das Gelage des Angeklagten dann an, doch zur Heimkehr war er von seiner damaligen Freundin auch dann nicht zu bewegen. Als die Frau jedoch ablehnte, ihn sogar weiter in die Altstadt zu begleiten, wurde er handgreiflich. Der Angeklagte: "Ich weiß, es gab Streit, an den Rest habe ich keine Erinnerung."

Laut Anklage, die von seiner Ex-Freundin bestätigt wurde, habe er sie gewürgt, ihr den Kopfstoß versetzt, sei aber von seiner Mutter gestoppt worden, so dass sein Opfer ihm mit einer Freundin (26) entkommen konnte. Die attackierte Frau berichtete, es sei "schon mal" vorgekommen, dass der 27-Jährige unter Alkohol aggressiv wurde. So habe er sie 2012 derart verprügelt, "dass ich am ganzen Körper blau war". Dafür wurde der Angeklagte bereits verurteilt, erhielt damals drei Monate Bewährungsstrafe. Doch noch vor Ende der Bewährungszeit hat er seine Partnerin an der Kirmes wieder attackiert.

"Ich weiß, wo mein Problem liegt", so der Angeklagte. Doch wie er solche Ausraster künftig vermeiden wolle, wisse er nicht. Die Richterin schickte ihn für vier Monate hinter Gitter, "weil frühere Strafen nicht gefruchtet haben" und der Angeklagte unter Alkohol "zu einer gewissen Respektlosigkeit neigt". Womöglich wird die frühere Bewährungsstrafe jetzt widerrufen, jene drei Monate würden dann auch noch fällig. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der 27-Jährige auf freiem Fuß. Die Frau lebt seit ein paar Tagen von ihm getrennt.

(wuk)
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