Düsseldorf Frist zur Kanalprüfung endet im Dezember

Düsseldorf · Unter die Prüfungspflicht fallen alle privaten Kanäle, die älter als 50 Jahre sind.

Viele Grundstückseigentümer, die eine Immobilie in einer Wasserschutzzone besitzen, müssen bis Ende des Jahres die sogenannte Zustands- und Funktionsprüfung ("Kanal-Tüv") durchführen lassen. Darauf macht jetzt noch einmal der Stadtentwässerungsbetrieb aufmerksam. Bis zum 31. Dezember 2015 muss eine Überprüfung der privaten Kanäle erfolgen, wenn sie vor 1965 erstellt wurden und häusliches Abwasser ableiten. Dieses gilt ebenfalls für Kanäle, die vor 1990 gebaut wurden und industrielles oder gewerbliches Abwasser fortleiten. Alle anderen Grundstücke in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 untersucht werden.

Gleiches gilt für Grundstücke mit industriellem oder gewerblichem Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten, die unter einen Anhang der Abwasserverordnung fallen. Diese sind unter www.duesseldorf.de/kanal abrufbar.

Bei Neubauten muss grundsätzlich eine Überprüfung unmittelbar nach Fertigstellung der Abwasserleitungen erfolgen und die Prüfbescheinigung dem Stadtentwässerungsbetrieb zugesendet werden. Eine Wiederholungsprüfung ist alle 30 Jahre vorgeschrieben. Bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten oder mit industriellem oder gewerblichem Abwasser können andere Fristen für die Wiederholungsprüfung gelten. Alle übrigen Grundstücke fallen nicht unter eine Frist, sind jedoch nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik regelmäßig zu prüfen. Grundstückseigentümer profitieren bei der Achtung der Gesetzeslage ebenfalls durch den Werterhalt ihrer Immobilie. Ein intakter Kanal verhindert, dass Schäden am Bauwerk entstehen können. Ist der Kanal beschädigt, kann es beispielsweise bei einem Starkregen zu Kellerüberflutungen oder zu Setzungen durch abgespültes Erdreich kommen.

Die Stadtverwaltung Düsseldorf rät, Angebote von Nachbarn möglichst gemeinschaftlich für mehrere Grundstücke, von einem anerkannten Sachkundigen einzuholen. Diese Liste ist im Internet unter: www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/ zu finden. Außerdem wird dazu geraten, nur die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung zu beauftragen und keine Sanierung direkt mit zu beauftragen.

Die Prüfungsbescheinigungen bei Neubauten und Grundstücken mit industriellem oder gewerblichem Abwasser müssen dem Stadtentwässerungsbetrieb vorgelegt werden. Alle anderen Grundstückseigentümer müssen die Bescheinigung zuhause aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Hilfreiche Tipps und weitere Informationen unter www.duesseldorf.de/kanal oder der kostenlosen Infoline: 0800-0383773 (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags von 8 bis 13 Uhr).

(tb)
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