Düsseldorf Führerschein ohne Fahren

Düsseldorf · Jill Riedel ist 18 und macht nächste Woche ihre Führerscheinprüfung. Schon jetzt ist klar, dass sie danach erstmal nicht ans Steuer darf.

 Jill Riedel hofft darauf, dass sie kommende Woche ihre praktische Führerscheinprüfung besteht. Fahren darf sie dann aber noch nicht.

Jill Riedel hofft darauf, dass sie kommende Woche ihre praktische Führerscheinprüfung besteht. Fahren darf sie dann aber noch nicht.

Foto: Andreas Bretz

Am Anfang des Gesprächs findet Jill Riedel all das nur ein "bisschen lächerlich". Als die 18-Jährige aber erst ins Reden kommt, steigert sich ihr Zorn. Schon im dritten Satz nennt sie das, was ihr gerade widerfährt, "total lächerlich". Dieser kleine, aber feine Unterschied legt die wahre Gefühlswelt von Jill Riedel, Fahrschülerin der Fahrschule Maas in Düsseldorf-Gerresheim, offen. Jeden Tag sieht sie schon ihr Auto vor der Tür stehen, und jeden Tag geht sie daran vorbei.

Sie darf es aber nicht nutzen. Weder heute, noch nach ihrer Führerschein-Prüfung kommende Woche.

Die Erklärung für diesen bizarren Umstand ist nicht ganz so simpel. Deshalb der Reihe nach: Mit 17 meldete sich Jill mit ihrer Mutter bei der Fahrschule zum so genannten "begleiteten Fahren" an. Das heißt, dass jemand der zwar noch nicht 18 Jahre alt ist, aber die theoretische und praktische Prüfung schon bestanden hat, in Begleitung von festgelegten Personen trotzdem Autofahren darf. Genau das wollte Jill Riedel.

Aber, wie das manchmal so ist, erreichte sie ihr Ziel nicht. Der ganze Vorgang zog sich in die Länge, inzwischen wurde die junge Frau 18. Wenn sie in der kommenden Woche nun, was sie sehr hofft, ihre praktische Prüfung besteht, erhält sie bloß eine Bestätigung über dieses Bestehen. Mit diesem Zettel darf sie noch nicht Autofahren, dafür benötigt sie noch die vorläufige Fahrerlaubnis. Diese gibt es beim Straßenverkehrsamt - wo man bekanntlich länger auf einen Termin warten muss.

Dort kennt Abteilungsleiter Peter Keulertz das Problem mit dem Führerschein mit 17. Allerdings sagt er: "Das liegt nicht in unserer Hand. Wir können die Leute nicht dazu zwingen, rechtzeitig die Prüfung zu machen." Der TÜV spielt dabei eine Rolle, der die Papiere für das begleitete Fahren vorbereitet. Dieses Papier ist mit Erreichen des 18. Geburtstages aber wertlos - weshalb neue Papiere beantragt werden müssen. Dass Jill Riedel mit der Bestätigung der bestandenen Prüfung ins Auto steigt, ist indes untersagt. Dafür sieht das Gesetz die vorläufige Fahrerlaubnis vor, die textlich und inhaltlich dem späteren Führerschein gleich ist. Sie wird von der Bundesdruckerei in DIN A6 auf Spezialpapier produziert.

Bei der Fahrschule von Jill Riedel sieht Fahrlehrerin Christina Packmor die dauernden Wartezeiten als Problem. Intensiv- und Ferienkurse seien kaum durchführbar, weil zwischen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis und der tatsächlichen Fahrerlaubnis reichlich Zeit verstreicht. "Wir sind da auf das Straßenverkehrsamt angewiesen", sagt Packmor.

In anderen Fahrschulen der Stadt hält man das Problem für nicht schwerwiegend. Von Einzelfällen ist da die Rede und davon, dass die Fahrlehrer davor ja rechtzeitig warnen könnten. Die meisten, die den Führerschein mit 17 beantragten, wollten auch tatsächlich mit 17 losfahren. Jill Riedel hilft all das vorerst aber nicht. Eine Woche nach ihrer Prüfung hat sie nach zähem Ringen einen Termin bekommen. Dann bekommt sie ihre vorläufige Fahrerlaubnis. Und darf endlich losfahren.

(RP)
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