Düsseldorf Fünf häufige Fehler bei Nebenkosten

Düsseldorf · Mieter haben ein Jahr Zeit, ihre Betriebskostenabrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen.

Wer eine Eigentumswohnung kauft und vermietet, ist deshalb nicht gleich ein Fachmann für Feinheiten des Mietrechts. Da kann es passieren, dass bei der Abrechnung der Betriebskosten ein Fehler unterläuft. Von den 30.000 Beratungen des Mietervereins in Düsseldorf und der Region entfallen 40 Prozent auf Prüfungen von Betriebskostenabrechnungen, sagt Berater Claus Nesemann. Die Hälfte davon seien fehlerhaft. Auf diese Punkte sollte man bei der Prüfung deshalb besonders zu achten:

1Jahresfrist Der Vermieter muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Rechnung vorlegen. Verpasst er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Ein Guthaben des Mieters verfällt aber nicht. Häufig präsentieren Vermieter kurz vor Ablauf der Jahresfrist, sagt Nesemann. Sie haben dann meist keine Möglichkeit mehr, Korrekturen einzubringen.

2 Falsche Positionen Wenn Vermieter sich nicht gut auskennen, können auch Positionen in der Betriebskostenabrechnung auftauschen, die gar nicht umgelegt werden dürfen: Bankgebühren, Instandhaltungsrücklagen, Verwalterkosten. Bei Aufzügen werden die Kosten der Wartung umgelegt, aber nicht die der Reparatur. "Manche Firmen bieten Vollwartungsverträge an, bei denen Reparaturen einkalkuliert sind", sagt Nesemann. Sie müssen abgezogen werden. Die Wartungskosten betragen meist etwa 70 Prozent der Pauschale. Werden Hausmeister-Tätigkeiten aufgeführt, sollten sie mit körperlichen Arbeiten verbunden sein, wie etwa dem Herausstellen der Mülltonnen. Manche Mieter wundern sich bei der Abrechnung, berichtet Nesemann: "Einen Hauswart kennen wir gar nicht."

3 Verteilungsschlüssel Ob die Kosten nach Fläche, Personen oder Wohnungen aufgeteilt werden, sollte man im Mietvertrag nachschauen. Am besten sollte man ihm beim Abschluss eine Musterabrechnung beifügen. Bei einem Wechsel des Vermieters passieren dort leicht Fehler. Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, wird nach Fläche abgerechnet. Rechnet ein neuer Vermieter unrechtmäßig nach Personen statt Wohnfläche ab, kann das bei einer fünfköpfigen Familie einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen, so Nesemann. Gibt es einen Zähler für das Kaltwasser, wird dieses nach Verbrauch abgerechnet.

4 Richtig gerechnet? Auch im Computerzeitalter treten bei Rechnungen immer wieder Fehler auf. Sei es, dass versehentlich das Datum addiert wurde oder ein Eingabefehler das Ergebnis verfälscht. Wer sichergehen will, rechnet nach.

5 Leerstand Wird nach Wohnfläche abgerechnet, muss der Vermieter die Kosten für die leerstehende Wohnung tragen. Wird über Personen abgerechnet, befürwortet der Mieterverein, dass der Vermieter die Kosten für eine fiktive Person übernimmt. Rechtlich ist dieser Fall aber umstritten.

(RP)
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