Düsseldorf Fußballer streckt Gegner mit Kopfstoß nieder

Düsseldorf · Weil ein 28-Jähriger während eines Fußballspiels einen gegnerischen Spieler angegriffen hat, verurteilte ihn das Amtsgericht gestern zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Bei dem Freundschaftsspiel im Januar dieses Jahres habe der Verurteilte den Spieler des CfR Links laut Anklage völlig grundlos und ohne jegliche Provokation angegangen.

In der Verhandlung, die der 28-jährige Fußballer aus Dormagen ohne einen Anwalt bestritt, räumte er den Kopfstoß ein. Jedoch sah er ein solches Verhalten der Situation auf dem Platz geschuldet. Der Vorfall ereignete sich nach seinen Erzählungen kurz vor Ende der Partie bei einer Ecke, bei der er vom Spieler des CfR mit dem Ellenbogen bedrängt worden sei und sich wehren wollte.

"Ich war von Adrenalin geflutet, weil ich gewinnen wollte. Sowas passiert dann halt im Fußball", sagte er. Zuvor sei er in dieser Hinsicht aber noch nie auffällig geworden. "Ich spiele seit fast 20 Jahren Fußball. Weder gegen mich, noch in der Geschichte meines Vereins hat es je eine Klage wegen eines Vorfalls auf dem Platz gegeben", sagte er. Das Opfer sank nach Aussage von Zeugen nach der Attacke benommen zusammen und musste mehrere Minuten behandelt werden, bevor es den Platz verlassen konnte. Der Schiedsrichter brach das Spiel daraufhin ab.

Der 23-jährige Spieler des CfR Links erlitt bei dem Stoß eine starke Prellung an der Schläfe sowie einen Tinnitus, musste im Krankenhaus betreut werden und mehrere Tage lang Schmerzmittel nehmen. Nach Aussage des Opfers geschah der Kopfstoß jedoch nicht aus einem Gerangel vor der Ecke heraus, sondern kurz danach. Der Verurteilte sei eigens nochmal umgekehrt und habe ihm abseits des Spielgeschehens den Kopfstoß verpasst.

Dies führte auch die Vorsitzende Richterin bei der Begründung des Urteils an, bei dem sie nicht der Forderung des Staatsanwaltes nach 90 Tagessätzen à 10 Euro folgte. Zwar habe der Verurteilte die Tat gestanden und sich im Gerichtssaal bei dem Opfer entschuldigt. Doch er habe den gegnerischen Spieler absichtlich und völlig grundlos an einer gefährlichen Stelle getroffen und ihm starke Schmerzen zugefügt. Zudem sei der Verurteilte bereits unter anderem wegen Drogenbesitzes vorbestraft gewesen, weswegen die Höhe der Strafe zustande kam.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort