Düsseldorf Galerie muss Immendorff-Witwe 60.000 Euro zahlen

Düsseldorf · Nach dem Verkaufsverbot für zwei berühmte Affenskulpturen von Jörg Immendorff muss eine Züricher Galerie jetzt der Witwe des Künstlers, Oda Jaune, zusätzlich 60.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. So urteilte gestern das Landgericht und hat damit den juristischen Streit um die beiden Skulpturen "Affe als Turner" und "Affe mit Rose" vorerst beendet. Bereits im Oktober hatte die Kammer der Galerie auf Antrag Jaunes den Verkauf dieser Skulpturen untersagt, nachdem ein Exklusivvertrag mit der Galerie von der Klägerin widerrufen worden war.

Ursprünglich hatte Jaune einen Vertriebsvertrag mit der Züricher Galerie gehabt, die in ihrem Auftrag Exemplare der Skulpturen verkauft. Jaune hatte diesen dann gekündigt, weil die Rechnungen der Galerie 2014 nicht gestimmt haben sollen. Die Galerie bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Kündigung, das Landgericht hatte diese Zweifel mit der Entscheidung im Oktober aber ausgeräumt. Oda Jaune hat als Erbin sämtliche Urheberrechte an den Affenskulpturen.

(wuk)
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