Düsseldorf Geisel befürwortet Klage gegen den Kommunal-Soli

Düsseldorf · Der OB steht in Konflikt mit der Landesregierung.

Region: Diese Städte profitieren ab 2014 vom "Kommunal-Soli"
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Region: Diese Städte profitieren ab 2014 vom "Kommunal-Soli"

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Foto: dpa, Federico Gambarini

Die nächsten Wochen, in denen sich das Landesverfassungsgericht Münster mit der Rechtmäßigkeit des so genannten Kommunal-Soli beschäftigt, werden für Düsseldorfs OB Thomas Geisel zu einem Wechselbad der Einschätzungen. Denn als Chef des hiesigen Rathauses muss er daran interessiert sein, die Finanzen seiner Stadt im guten Zustand zu erhalten. Er kann also kein Interesse daran haben, tatsächlich - wie von der Landesregierung angeordnet - knapp 20 Millionen an klamme Kommunen zu zahlen.

Auf der anderen Seite ist der Sozialdemokrat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nahe, als deren Protegé er gilt (was er bestreitet!) und zu der die Landeshauptstadt unter seiner Führung eine größere Nähe aufbauen soll. Geisel hat daher zwar von seinem Vorgänger im Amt die Beteiligung Düsseldorfs an einer Klage von 59 Kommunen gegen das Gesetz geerbt, aber die Führungsrolle Düsseldorfs bei dieser Klage seinem Monheimer Kollegen Daniel Zimmermann (Peto-Partei) überlassen. Das war leicht zu rechtfertigen, weil Monheim mit 22 Millionen den größten Beitrag leisten soll. Geisel hat aber auch stets erklärt, er stehe hinter dieser Klage, werde aber eine Niederlage in Münster (die Düsseldorf zur Zahlung verpflichtete) auf jeden Fall akzeptieren. Ein neues Statement zur jetzt eingereichten Klage wollte Geisel nicht abgeben, dazu sei alles gesagt, sagte sein Sprecher.

Wie berichtet, will die Landesregierung mit dem Kommunal-Soli klammen Städten wie Essen, Wuppertal, Oberhausen und Mönchengladbach helfen und nimmt dafür in Kauf, dass die zur Zahlung verpflichteten Städte teilweise Kredite aufnehmen müssen, um das Geld überweisen zu können.

Erstmalig muss 2014 gezahlt werden, die Klage in Münster hat keine aufschiebende Wirkung. Ob der Gang zum Gericht am Ende erfolgreich für die Kläger sein wird, ist nicht klar - die Meinungen gehen weit auseinander. Das Gericht in Münster hat sich bisher allerdings schon mehrfach als regierungskritisch gezeigt und Urteile gegen die Staatskanzlei gefällt. Offen ist auch, ob die Regierung nach einer Niederlage das Bundesverfassungsgericht anrufen würde.

(RP)
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