Düsseldorf Geisel unterstützt Pension für Amtsvorgänger Elbers
Düsseldorf · Was Ansprüche für die Altersversorgung angeht, ist die Gemeindeordnung klar: Wahlbeamte, also auch hauptamtliche Oberbürgermeister, haben ab einer Amtszeit von acht Jahren Ansprüche auf eine Pension.
Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat kurz nach der Amtsübernahme beantragt, Jahre aus seiner Studienzeit und seiner Tätigkeit für die Treuhandanstalt beziehungsweise der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben für künftige Pensionsansprüche anerkennen zu lassen. Der Stadtrat hat dem in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt. Sein Amtsvorgänger, Dirk Elbers (CDU), hatte das während seiner Amtszeit nicht getan - weil er nur sechs Jahre OB war, ergeben sich aus dem Amt alleine noch keine Ansprüche für eine Pension. Das soll jetzt nachgeholt werden. Elbers hat - RP-Informationen zufolge auf Ratschlag von Geisel - bei der Bezirksregierung einen Antrag gestellt, seine Berufstätigkeit vor seiner Zeit als Oberbürgermeister (er verwaltete die Immobilien des Grafen Spee) anerkennen zu lassen. Die Behörde hat das geprüft und soll rechtlich keine Einwände zu der anerkennungsfähigen Vordienstzeit gehabt.
Nun lässt Geisel für die Ratssitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten - die Mehrheit ist sicher: CDU, SPD, Grüne und FDP wollen zustimmen, nur die Linke spricht sich dagegen aus. Um welche Pensionshöhe es geht, ist nicht bekannt.