Düsseldorf Geisel wirft Gutt "üble Nachrede" vor

Düsseldorf · Seit drei Wochen wartet die CDU-Fraktion darauf, dass die Stadtspitze ihrem Antrag auf Einsicht in Akten folgt, die unter anderem das Honorar des Rechtsberaters von Oberbürgermeister Thomas Geisel im Stadtsparkassen-Streit dokumentieren. Ob sie die bekommt, ist auch nach ihrer entsprechenden Anfrage im Stadtrat offen. CDU-Fraktionschef Rüdiger Gutt hatte auf den "neuen Stil der Transparenz" der Stadtspitze gepocht, sollte sie dem nicht folgen, stehe der Verdacht im Raum, dass etwas verborgen werde.

Geisel warf Gutt vor, es sei ehrenrührig, im zu unterstellen, er wolle etwas verdunkeln. "Das ist üble Nachrede." Es gehe nicht um einen Vorgang, der unmittelbar die Stadtverwaltung betreffe, sondern die Stadtsparkasse, sagte Geisel. Da gelten die strengeren Vorgaben des Sparkassengesetzes. Er habe deshalb rechtlich prüfen lassen, ob und wie weit überhaupt Akteneinsicht gewährt werden darf. Das Ergebnis der Prüfung liege vor, Anfang kommender Woche werde er der CDU Bescheid geben und gegebenenfalls Akteneinsicht gewähren.

Konkret geht es darum, dass Geisel sich im Streit um Ausschüttungen der Stadtsparkasse - wie auch die anderen Seiten - rechtlich hat begleiten lassen. Er hatte einen Beschluss des Verwaltungsrats beanstandet, bei dem das Gremium die in Geisels Augen zu geringe Ausschüttung und seine nicht umfängliche Beteiligung an der Entscheidung akzeptiert hat. Die Sparkassenaufsicht im NRW-Finanzministerium war seiner Sicht in weiten Teilen gefolgt und hatte den Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben. Gegen diese Entscheidung klagt inzwischen der Sparkassen-Vorstand Arndt Hallmann.

Andreas Hartnigk, Vize-Chef der CDU-Fraktion und wie Gutt Mitglied des Stadtsparkassen-Aufsichtsrats, betonte, dass "die rund 300.000 Euro aus der Stadtkasse" an die von Geisel beauftragte Anwaltskanzlei gezahlt worden seien (die Stadtsparkasse weigert sich bisher, die Kosten zu übernehmen). Deshalb sei eine Einsicht in die Akten durch die Politik als Kontrollorgan berechtigt.

"Es geht nicht darum, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln zu prüfen", sagte Geisel. Sondern es müsse rechtlich gesichert sein, dass er die Akteneinsicht gewähren dürfe. Gutt konnte das nicht überzeigen: "Sie haben heute eine Chance vertan", warf er Geisel vor.

(dr)
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