Vater und Tochter wegen Bafög-Betrugs vor Gericht "Geldsachen waren nie mein Ding"

Düsseldorf (dto). Eine Assistenzärztin und ihr Vater mussten sich am Montag wegen fünffachen Bafög-Betrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Beide waren angeklagt, von 1997 bis 2001 zu Unrecht Fördergelder in Höhe von über 11.000 Euro kassiert zu haben. Auf dem Konto der Angeklagten, die seit 1995 in Düsseldorf Medizin studierte, soll sich am Ende ein Guthaben von 65.000 Euro befunden haben. Die heute 30-Jährige wurde zu einer Geldbuße von 2.400 Euro verurteilt, ihr 54-jähriger Vater wurde vom Gericht mit 3.600 Euro zur Kasse gebeten.

Sie habe Geldangelegenheiten grundsätzlich ihrem Vater überlassen, die Bafög-Bewilligungsanträge blanko unterschrieben und sich ansonsten allein um ihr Studium gekümmert, erklärte die Angeklagte Daphne A. dem Gericht. Richter und Staatsanwaltschaft hatten Zweifel an ihrer Aussage und warfen ihr eine kaum nachvollziehbare Blauäugigkeit vor.

Der mitangeklagte Vater Costas A. bestätigte die Aussage seiner Tochter und bestritt, das Bafög-Amt wissentlich betrogen zu haben. So habe er sich Freistellungsanträge von einer Bankangestellten ausfüllen lassen. Bei dem Guthaben auf dem Konto seiner Tochter habe es sich um Geld seiner Mutter gehandelt, das seine Tochter im Todesfall erben sollte, erklärte der Diplom-Chemiker. "Das Sparguthaben gehörte eigentlich dem Vater", argumentierte die Verteidigung.

Die Angeklagten hatten das zu Unrecht erhaltene Bafög in vollem Umfang zurückgezahlt, ihre Fehler eingeräumt und seien nicht vorbestraft, hob die Verteidigung hervor. Beide wurden am Ende zu Geldstrafen verurteilt. 2.400 Euro muss die ehemalige Studentin an eine Initiative für krebskranke Kinder zahlen, ihrem Vater wurde eine Geldstrafe von 3.600 Euro auferlegt.

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