Düsseldorf Geldstrafe für 50-Jährigen wegen Fischwilderei im Rhein

Düsseldorf · Mit Käse fängt man Mäuse. Doch wenn man Käse ohne gültige Erlaubnis an einem Angelhaken in den Rhein versenkt, riskiert man eine Strafe wegen Fischwilderei. Das erfuhr ein 50-jähriger Hobbyangler gestern beim Amtsgericht. Der Mann war von einem Fischereiaufseher beim Angeln an der Hafeneinfahrt erwischt worden - mit Käse, aber ohne Fischereierlaubnis. Das kostet den Fischwilderer jetzt 300 Euro Geldstrafe, urteilte der Richter. Dabei beteuerte der Angeklagte, er habe nicht geangelt, nur zugesehen.

Nach stundenlangem Fischen in seinem angestammten Angelverein sei der 50-Jährige an jenem Septemberabend 2013 gerade auf dem Weg gewesen, seine Frau bei deren Arbeitsstelle abzuholen, versicherte er. Aus purer Neugier habe er in Höhe des Hafenbeckens am Rhein aber noch mal angehalten, um dortige Angler "zu fragen, ob die Fische dort beißen, was die Leute so fangen". Seine Angelrute habe er nicht benutzt, er habe sie zusammengeschoben lediglich in der Hand getragen. Ganz anders sah das allerdings ein Fischereiaufseher. Dieser hatte von einer Fußgängerbrücke aus beobachtet, wie der Angeklagte Rute und Schnur benutzte, den Haken mit Käse bestückte und anschließend in die Rheinfluten tauchte. "Ein klassischer Barben-Köder", wusste der Experte sofort. Der Angeklagte habe sich bei der Kontrolle zwar fischartig "hin und her gewunden", doch die nötige Fischereierlaubnis für den Rhein konnte er nicht vorweisen. Deswegen war der 50-Jährige per schriftlichem Strafbefehl als Fischwilderer zunächst sogar zu 1200 Euro Strafe verurteilt worden.

Sein Einspruch dagegen führte gestern zu einer Reduzierung der Strafe auf jetzt noch 300 Euro - allerdings nur, weil der arbeitslose Fischfreund derzeit vom Einkommen seiner Gattin zehrt. Denn für den Richter gab es keine Zweifel am Hergang: "Ich bin überzeugt, dass Sie in verbotenem Gewässer gefischt haben." Und dafür drohen laut Gesetz sogar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren oder eben Geldstrafen.

(wuk)
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