Prozess um geplantes IS-Attentat in Düsseldorf Saleh A. wollte Freund erst vor Gericht entlasten

Am Montag sagt Saleh A., der Hauptangeklagte im Prozess um einen geplanten Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt, vor dem Oberlandesgericht weiter aus. Sein Mitangeklagter Mahood B. kann den Gerichtssaal unterdessen als freier Mann betreten.

Mahood B. (26) ist derzeit ein freier Mann. Der Mitangeklagte im Prozess um einen geplanten IS-Selbstmordanschlag in der Düsseldorfer Altstadt kann am Montagmorgen zwischen seinen beiden Anwälten Platz nehmen. Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause hatte der 26-Jährige noch hinter der dicken Scheibe aus schusssicherem Glas sitzen müssen.

Am Montag sagt weiterhin der Hauptangeklagte im Prozess wegen eines geplanten IS-Selbstmordattentats in der Düsseldorfer Altstadt aus. Die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza fragt Saleh A. (30), warum er seinen Freund und "Herzensbruder" - wie Saleh A. seinen Mitangeklagten einmal bezeichnet hat - erst jetzt entlaste. Schließlich hätte er dazu schon während der Untersuchungshaft genügend Gelegenheit gehabt.

Prozess wegen geplantem IS-Attentat in Düsseldorf beginnt
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Foto: dpa, mku axs

Er habe in der Untersuchungshaft nichts über den Fall gewusst, sagt Saleh A.. Seit seiner Festnahme im Februar 2016 in Paris hatte er zunächst in französischer Untersuchungshaft gesessen, bis ihn die Behörden im September 2016 nach Deutschland überführten. "Ich wusste nicht mal, warum ich im Gefängnis sitze", sagt A.. Als er die Anklageschrift kannte, habe er sich entschieden, erst vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Das sei nicht das, was man von einem guten Freund erwarte, so die Richterin am Montag. "Sein Freund hat sich verspätet, aber jetzt hat er das Richtige getan", sagt A..

Derzeit läuft der Prozess gegen drei mutmaßliche Attentäter, die laut Anklage einen Sprengstoff-Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt verüben wollten. Saleh A. soll dabei der Drahtzieher gewesen sein. Er sagt derzeit umfassend vor Gericht aus und hatte Mitte Juli seine Mitangeklagten teilweise entlastet.

(heif)
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