Düsseldorf "Geräusche" sollen Brandstiftung befohlen haben

Düsseldorf · Sechs Monate nach dem verheerenden Brand in einer Reithalle, die zu Jahresanfang in Korschenbroich in Flammen aufging, wird ab Donnerstag beim Landgericht gegen einen 38-Jährigen verhandelt. Dem Mann, der als psychisch krank gilt, droht keine Haftstrafe, sondern die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik. Laut Gutachten gilt er als gemeingefährlich, weil aufgrund seiner Krankheit weitere Straftaten von ihm zu befürchten seien.

Nachts, als er nicht schlafen konnte, habe er Geräusche gehört. Die hätten ihm gesagt, dass er zu jener Reithalle gehen müsse. Das Gelände kannte der 38-Jährige bestens. Als Kind hatte er einst dort Reitunterricht genommen, doch den damaligen Betreiber habe er "nicht gemocht". Allein deshalb habe er die Halle in jener Januarnacht niederbrennen wollen, doch der Plan scheiterte zunächst. Trotz minutenlanger Bemühungen gelang es dem 38-Jährigen laut Geständnis nicht, die Holzkonstruktion in Brand zu setzen. Also habe er im rückwärtigen Heulager etliche dort gestapelte Ballen angezündet, sei dann wieder nach Hause gegangen. Erst Tage danach habe er sich noch mal zum Tatort gewagt, angeblich, um den Ermittlern dort eine Spur zu hinterlassen, die später zu ihm führen würde. Doch anhand von Videoaufnahmen, die eine Überwachungskamera in der Brandnacht aufgezeichnet hatte, war die Polizei schon längst auf seiner Fährte. Zumal das Feuer nicht nur rund 30 Heuballen vernichtet, sondern doch noch auf die Halle übergegriffen hatte, die dadurch erheblich beschädigt wurde.

Bei seiner zweiten Visite wurde der 38-Jährige sofort gefasst und vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort soll er nach Antrag der Staatsanwaltschaft jetzt dauerhaft bleiben. Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Mann bei der Brandstiftung an der Reithalle wegen Schizophrenie und Verfolgungswahn nicht schuldfähig war. Juristisch kann er daher nicht für die Tat belangt werden. Allerdings sei zu befürchten, dass von dem 38-Jährigen krankheitsbedingt auch künftig ähnlich schwere Straftaten zu erwarten seien, so der Sachverständige weiter. Weil von diesem Psychiatrie-Patienten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, soll das Gericht ihn jetzt dauerhaft in einer Klinik unterbringen, fordert die Staatsanwaltschaft. Ein Urteil wird am 28. Juli erwartet.

(wuk)
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