Düsseldorf Gericht hebt Freispruch nach Alkoholfahrt auf

Düsseldorf · Mann hatte Umstände der Blutentnahme beanstandet.

Mit einem Erfolg für die Staatsanwaltschaft ging gestern beim Landgericht der Prozess um die Anordnung von Blutproben zu Ende. Ein 44-jähriger Autofahrer war trotz einer Alkoholfahrt mit 1,12 Promille vom Amtsgericht freigesprochen worden, weil seine Blutprobe nicht von einem Richter angeordnet worden war, sondern von einem Polizisten. Der Autofahrer, der als Anwalt tätig ist, hatte das als schweren Formfehler gerügt und eine Verwendung der Blutprobe als Beweismittel kritisiert. Das Landgericht hob den Freispruch gestern aber auf, verurteilte ihn zu 1750 Euro Strafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Damit wurde die Entscheidung eines Beamten, dem Autofahrer auch ohne Richterbeschluss Blut entnehmen zu lassen, als rechtmäßig anerkannt.

In Düsseldorf gibt es keinen richterlichen Notdienst, der während der Nachtzeit die Entnahme einer Blutprobe bei Autofahrern anordnen könnte. In der Praxis entscheiden nachts also Polizisten - und begründen solche Maßnahmen bei Protest eines Autofahrers mit "Gefahr im Verzug", also mit Eilbedürftigkeit. Das hatte der 44-Jährige angefochten. Ein Amtsrichter hatte dem im Mai zugestimmt. Formell dürfen nur Richter solche Maßnahmen anordnen ("Richtervorbehalt"). Da in Düsseldorf zur Nachtzeit aber kein Richter erreichbar ist, bestätigte das Landgericht die bisherige Praxis. Unrechtmäßig wäre die Entscheidung des Beamten nur gewesen, falls die Polizei den "Richtervorbehalt" systematisch oder vorsätzlich umgehen würde, hieß es. Initiativen in anderen Bundesländern zielen bereits darauf ab, den "Richtervorbehalt" aufzuheben und der Polizei die Entscheidungsfreiheit über nächtliche Blutproben zu übertragen.

Im hiesigen Fall hatte der Autofahrer argumentiert, dass zwei Stunden nach seiner Blutprobe ein Richter erreichbar gewesen wäre, seine Blutprobe also illegal entnommen worden und gerichtlich nicht verwertbar sei. Das sah das Landgericht anders. Die Richter erklärten die Anordnung des Polizisten für rechtens, auf Berufung der Staatsanwaltschaft kam es zum Schuldspruch gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Der Mann und sein Verteidiger haben Revision angekündigt.

(wuk)
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