Düsseldorf Gericht inhaftiert Einbrecher erneut

Düsseldorf · Wegen hoher Fluchtgefahr muss ein Serientäter nun doch wieder hinter Gitter.

Nur Wochen nach seiner Freilassung, obwohl er als Rückfalltäter Mitte Oktober erneut zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, sitzt ein Serieneinbrecher (55) wieder in Haft. Wie das Oberlandesgericht (OLG) gestern erklärte, hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde gegen die Entlassung des Verurteilten aus der U-Haft Erfolg. Wegen Fluchtgefahr setzte der 1. Strafsenat des OLG einen früheren Haftbefehl wieder in Kraft. Der Serientäter wurde erneut inhaftiert.

Mit einem Komplizen, der als Fahrer fungierte, hatte der Mann mindestens 25 Einbrüche rund um Düsseldorf verübt - und zwar immer dann, wenn Bewohner freistehender Häuser in ländlichen Gebieten zu Beerdigungen, zu Hochzeiten oder Schützenfesten außer Haus waren. Im März war das Duo verhaftet, im Oktober zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter, der wegen solcher Einbrüche schon sechs Jahre Haft kassiert und zum Großteil abgesessen hatte, erhielt weitere acht Jahre Haft - und kam dennoch kurz nach dem Urteil frei. Das Landgericht fand, er habe beim früheren Prozess ja alle Auflagen befolgt, könne daher jetzt bis zum Haftantritt freikommen.

Das sah die Staatsanwaltschaft anders, zog vors OLG und bekam nun Recht. Als "hoch" bezeichnete der Strafsenat die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Mann "unter Missbrauch der jederzeit leicht umgehbaren Anordnungen des Landgerichts dem weiteren Verfahren durch Flucht entziehen könnte". Da er seine Vor-Strafe von sechs Jahren nicht restlos verbüßt hatte, sondern vorzeitig freigekommen war und eine neue Tatserie beging, droht ihm nun der Widerruf der Reststrafe plus die neue Strafe von acht Jahren. Doch gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits Revision eingelegt, also könnte die Strafe beim Neuprozess sogar höher ausfallen. Als Rückfalltäter habe der Angeklagte auch wohl keine Chance auf eine erneute Bewährung, so das OLG. Der Fluchtanreiz könnte für den 55-Jährigen so hoch sein, dass der 1. Strafsenat seine zeitweise Freilassung wieder aufhob.

(wuk)
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