Düsseldorf Gericht prüft Tempo 80 auf A 46

Düsseldorf · Ein Autofahrer aus Gütersloh möchte sein Bußgeld für zu schnelles Fahren auf der Fleher Brücke (A 46) nicht bezahlen. Deshalb klagt er vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht und erklärt, dass es rechtswidrig sei, dass dort als Höchstgeschwindigkeit 80 gilt.

Die mündliche Verhandlung ist für Donnerstag angesetzt, eine Entscheidung ist für diesen Tag noch nicht zu erwarten. Der Anwalt des Mannes begründet die Klage mit formellen und inhaltlichen Fehlern.

Tempo 80 habe auf der Brücke gegolten, während dort Bauarbeiten stattfanden, danach habe die Bezirksregierung dieses Limit nicht überprüft, sondern die Schildern stehen lassen. Eine Anordnung für Tempo 80 nach den Bauarbeiten sei nicht aktenkundig. Zudem sei kein zwingender Grund für diese Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit ersichtlich. Tempo 80 ist für die Anwohner der Brücke wichtiger Teil des Lärmschutzes.

(hdf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort