Prozess in Düsseldorf Gericht reduziert Strafe nach Polizistenbeleidigung

Düsseldorf · Ein kleiner Einpark-Rempler und die gravierenden Folgen brachten eine bisher unbescholtene 63-Jährige auf die Anklagebank. Sie war verurteilt worden, weil sie Polizisten beleidigt und getreten hatte - doch das Gericht reduzierte ihre Strafe.

Vor dem Landgericht wehrte sich die kaufmännische Angestellte energisch gegen 4200 Euro Strafe, die das Amtsgericht Mitte 2016 gegen sie verhängt hatte - weil die schwerbehinderte Frau als Autofahrerin zwei Polizisten nicht nur beleidigt, einen von ihnen getreten, sondern auch Widerstand geleistet hatte. Die Frau, die seit Jahren krankheitsbedingt auf eine Gehhilfe angewiesen ist, hatte mit ihrem Protest gestern Erfolg. Ihre Geldstrafe wurde mehr als halbiert und obendrein zur Bewährung ausgesetzt.

Beim Rangieren mit ihrem Kleinwagen hatte die Angeklagte im Oktober 2015 ein geparktes Auto touchiert. Das Malheur passierte ihr ausgerechnet vor der Polizeiwache Wersten und statt auszusteigen und sich zu dem Unfall zu bekennen, wollte die 63-Jährige davonfahren. Das hatten zwei Beamte, die in ziviler Kleidung auf dem Weg zum Dienst waren, allerdings beobachtet und die Frau samt Auto gestoppt. Erst stritt die Fahrerin alles ab ("Da ist nichts gewesen"), dann bezeichnete sie die Beamten, die sich als Polizisten zu erkennen gaben, als "bekloppt und verrückt". Doch als die Zeugen dann darauf bestanden, sie mit zur Wache zu nehmen, drehte die 63-Jährige richtig auf.

Beide Beamte bezeichnete sie mit einem Schimpfwort, als beide sie dennoch unter den Armen fassten, um sie zur Wache mitzunehmen, trat sie einem der Polizisten gegen das Schienbein. Sie habe sich, ließ sie im ersten Prozess wissen, doch nur "wegen der Schmerzen" gegen den Polizeizugriff gewehrt, weil sie "so brutal behandelt" worden sei. Auf Übergriffe der Beamten hatte das Amtsgericht aber keine Hinweise gesehen, die Frau daher verurteilt.

Gestern räumte sie ihre Szene nach ihrem Park-Rempler nur widerwillig ein, bat aber um mildere Bestrafung. Das Landgericht gewährte ihr den Nachlass. Weil sie seit Jahren sehr krank ist, als schwerbehindert gilt und als psychische Folge auch unter Angstzuständen und einem erhöhten Aggressionspotenzial leidet, senkten die Richter die Strafe auf jetzt 2000 Euro - und setzten die Zahlung zur Bewährung aus. Dafür hatte nicht nur der Verteidiger plädiert, sondern auch der Staatsanwalt.

(wuk)
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