Düsseldorf Gericht verhandelt über Kinderwagen-Unfall

Düsseldorf · Ein Kleinkind im Koma, zwei Frauen unter Schock - das ist das Ergebnis eines schrecklichen Verkehrsunfalls vom März nahe dem S-Bahnhof Am Wehrhahn. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.

Düsseldorf: Kinderwagen von Auto erfasst
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Aus Unachtsamkeit beim Abbiegen war eine Autofahrerin am späten Nachmittag offenbar bei Rot gefahren, hatte zudem eine Mutter mit Kinderwagen übersehen und den Buggy eines 18 Monate alten Jungen gerammt. Der Wagen samt Kind wurde fast fünf Meter weit durch die Luft geschleudert. Am Donnerstag (15. Oktober, 8.45 Uhr, Saal 1.113) verhandelt das Amtsgericht den Fall. Der Autofahrerin (38) wird dabei fahrlässige Körperverletzung angelastet.

Schon die Beschreibung dieser Unfall-Szene klingt schockierend. Der Kinderwagen wurde durch den Aufprall des Autos und speziell durch die harte Landung auf dem Asphalt vollständig zerstört, doch das Kind schien alles Glück auf seiner Seite zu haben. Weil der Junge im Buggy angeschnallt war, stellten Notärzte und Rettungskräfte zunächst nur Schrammen und Kratzer bei dem Kind fest. Seine 32-jährige Mutter und auch die Autofahrerin waren dagegen von dem Unfall so massiv geschockt, dass beide zusammenbrachen und ärztlich versorgt werden mussten. In der Uniklinik kam dann aber heraus, dass der Junge doch schwer verletzt war. Notfallmediziner stellten neben Prellungen und Schürfwunden ein massives Schädel-Hirn-Trauma bei dem Kleinen fest, mussten ihn künstlich beatmen und dann für drei Wochen in ein künstliches Koma versetzen.

Durch die Intubation, so die Ermittlungen, erlitt der Junge eine Lungenentzündung, musste insgesamt fast sechs Wochen in der Klinik bleiben. Nach RP-Informationen hat sich das inzwischen zweijährige Kind aber wieder erholt, aktuell soll es ihm gut gehen. Über mögliche Spätfolgen des Unfalls können Mediziner derzeit allerdings nur spekulieren. Die Autofahrerin muss sich nun von der Staatsanwaltschaft vorhalten lassen, dass sie eine rote Ampel beim Abbiegen an der Kreuzung der Rethelstraße mit der Grafenberger Allee missachtet habe. Die Mutter nebst Kinderwagen hatte die Grafenberger Allee damals bei Grün schon zur Hälfte überquert und gerade eine Verkehrsinsel zwischen den Fahrbahnen passiert, als es zu dem Unfall kam.

Als Nebenkläger im Prozess gegen die Fahrerin wird die Mutter wohl nicht auftreten. Offen ist aber, ob sie in einem gesonderten Zivilverfahren gegen die Autofahrerin noch Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Übernahme aller künftigen Behandlungskosten für ihren kleinen Jungen geltend macht.

(wuk)
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