Düsseldorf Gericht verurteilt Exhibitionisten zu Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Ein Mann soll sich im Schwimmbad vor zwei Mädchen entblößt haben. Nach seiner Darstellung ist es ein Versehen gewesen.

Sich vor kleinen Mädchen in einem Hallenbad nackt präsentiert zu haben, brachte einem 37-Jährigen gestern beim Amtsgericht eine Bewährungsstrafe von zwei Monaten ein. Der Mann, der angeblich selbst Bademeister ist, hatte laut Urteil vor rund einem Jahr nachmittags drei Schülerinnen (12/13) am Whirlpool und im Kaltwasserbecken behelligt. Der Temperaturunterschied von 38 Grad warmem Whirlpool-Wasser und dem Kaltwasserbecken mit 18 Grad sei ihm zu krass gewesen, behauptete der Angeklagte gestern, deshalb sei er im kalten Wasser ruckartig hochgesprungen, habe dabei versehentlich die Hose verloren, sie aber gleich wieder hochgezogen.

"Eine Badehose, die verloren geht, kommt in einem Bad ja öfter vor", meinte der Richter dazu . Doch nach Anhörung der drei Kinder, des echten Bademeisters sowie einer weiteren Düsselstrand-Angestellten folgte er dann doch den Aussagen der Mädchen. Sie gaben nämlich an, der Fremde sei ihnen beim Herumtollen zwischen beiden Becken mehrfach gefolgt, habe unter Wasser immer wieder seine Hose heruntergezogen, sich also vor ihnen entblößt.

Mehr noch: Als die Kinder das Bad verlassen wollten, um die Vorfälle zu melden, soll der Angeklagte ihnen in den Umkleidebereich gefolgt sein und sie dort unter einer Trennwand hindurch beim Umziehen beobachtet haben. Als die Kinder unter der Wand hindurchschauten, um zu sehen, ob der Angeklagte dort war, hätten sie zudem gesehen, wie der 37-Jährige in der Nachbarkabine an sich manipuliert habe.

Doch dieser Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder ließ sich nicht schlüssig beweisen, hier kam der Richter daher zu einem Freispruch. Verurteilt wurde der 37-Jährige allerdings wegen exhibitionistischer Handlungen vor den Mädchen, denen er sich zuvor in den beiden Becken jeweils in schamverletzender Weise gezeigt habe, so das Urteil.

Die Kinder waren damals, wie eine Bad-Angestellte erklärte, "sehr aufgelöst" zu ihr gekommen, hätten geweint und extreme Angst gehabt, dem Mann hinterher noch mal zu begegnen.

Eins der Mädchen bestätigte im Zeugenstand auch noch, es habe bis heute "Angst, dass sowas noch einmal passiert". Dem Angeklagten war nicht mal diese Aussage auch nur einen einzigen Blickkontakt zu einem der Mädchen wert, von einem Geständnis oder von Reue ganz zu schweigen.

(wuk)
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