Düsseldorf Gericht verurteilt Mann wegen Sex-Chat mit 13-Jähriger

Düsseldorf · Ein 33-Jähriger hatte einem Mädchen Nachrichten mit sexuellem Inhalt geschrieben. "Ich habe einen Riesenfehler gemacht", sagte der Mann. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Teils stundenlange Computer-Dialoge über pornografische Themen mit einem 13-jährigen Mädchen brachten einem Pflegehelfer (33) am Donnerstag beim Amtsgericht eine Haftstrafe von vier Monaten ein, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Mann wegen Kindesmissbrauchs jetzt 500 Euro Buße ans Jugendamt zahlen, notfalls in 50-Euro-Raten. Vor Gericht gab er zu, das Kind über zehn Tage hinweg in einem Chatroom mit detaillierten Schilderungen seiner sexuellen Fantasien bombardiert zu haben, die er mit der 13-Jährigen ausleben wolle. Im Prozess gab er zu, er habe "einen Riesenfehler gemacht".

Als alleinerziehender Vater, beruflich angeblich stark unter Druck und kurz nach der Scheidung von seiner Frau, hatte der bisher unbescholtene Mann in den Chat-Dialogen mit dem Kind keine Details seiner Fantasien ausgelassen. Anfangs habe das Kind auf der Suche nach einem Bekannten gleichen Nachnamens per Computer Kontakt zu ihm gesucht, habe sich erst als 26-Jährige ausgegeben, dann als 19-Jährige. Doch obwohl das Mädchen später sein wahres Alter offenbarte, ließ der Angeklagte nicht locker, sie mit seinen Vorstellungen bis hin zu Rollenspielen zu bombardieren.

Zu einem Treffen kam es nie, auch wurden keine anzüglichen Fotos zwischen beiden getauscht. Weil er als Erwachsener mit einem Kind aber überhaupt solche Dialoge geführt, also auf die Minderjährige "durch entsprechende Reden eingewirkt" hatte, wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Er gab an, nach zehn Tagen doch "irgendwie aufgewacht" zu sein, den Kontakt zu der 13-Jährigen dann direkt beendet zu haben: "Ich habe das abgebrochen, als ich realisiert habe, was ich da mache." Bis dahin habe er bei seinen Chat-Dialogen aber nicht ein 13-jähriges Mädchen vor sich gesehen, sondern "er hatte ein Bild im Kopf von einer 19-Jährigen, der er da schreibt", so seine Anwältin.

Die Richterin urteilte jedoch: "Als gestandener Mann hätte er das Ganze sofort beenden müssen, als er erfuhr, dass die Chat-Partnerin erst 13 war!" Dass er das aber nicht getan, sondern die Taten fortgesetzt hatte, fand die Richterin "ein bisschen komisch", riet ihm, jetzt eine Beratungsstelle für pädophile Täter aufzusuchen. So sah es auch die Staatsanwältin. Sie hatte für den 33-Jährigen sogar sechs Monate Bewährungsstrafe gefordert.

(RP)
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