Düsseldorf Getränkerechnung über 310 000 Euro offen

Düsseldorf · Die Affäre um den Düsseldorfer Kunsthändler Helge Achenbach, der wegen Betrugsverdacht in Millionenhöhe in Untersuchungshaft in Essen sitzt, ist um eine Nuance reicher.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Das Landgericht verhandelt seit gestern über die Zivilklage eines Getränkegrossisten, der 2008 Getränke im Wert von 310 000 Euro an das heute nicht mehr existierende Monkey's Island an der Hafenspitze geliefert hatte - und jetzt auf Bezahlung drängt. Achenbach hatte für die Island-Betreiber-Firma "Robinson und Freitag GmbH" einst eine Bürgschaft von bis zu 200 000 Euro übernommen. Jetzt nimmt die Getränkefirma den Kunsthändler als Bürgen in Anspruch.

Die Verständigung mit dem Kunsthändler sei derzeit schwierig, Unterlagen für den Zivilstreit um die Getränkerechnung "muss ich mir alle hintenrum besorgen", sagte der Anwalt, der Helge Achenbach in diesem Verfahren vertritt. Seinen Antrag, den gestrigen Gerichtstermin deshalb zu verlegen, hat die Richterin abgelehnt: "Es war genug Zeit, sich vorher zu verständigen", sagte sie mit Hinweis auf die Klageforderung, die aus dem Jahr 2008 stammt.

Zumal die Streitparteien bereits Ende 2013 (als Helge Achenbach noch nicht inhaftiert war) die Höhe der Rechnung besprochen und von 350 000 Euro auf jetzt 310 000 Euro reduziert hatten. Für einen Großteil davon soll Achenbach als Bürge geradestehen. Beide Parteien sind sich auch einig darin, dass am 17. Februar 2014 "vorab" 50 000 Euro an den Getränkelieferanten gezahlt worden sind. Das Geld kam, wie sich gestern herausstellte, von einer anderen Firma aus dem Firmengeflecht des Kunsthändlers, nämlich von der inzwischen insolventen "Achenbach Kunstberatung".

Den Weg dieses Geldes hat die Richterin der 11. Zivilkammer am Düsseldorfer Landgericht gestern nicht hinterfragt. Rätselhaft ist aber, wofür dieser Betrag geflossen ist. Der Verwendungszweck sei nicht eindeutig bestimmt worden. Hat Helge Achenbach dieses Geld also auf die Hauptforderung der Getränkefirma gezahlt, die dadurch auf jetzt auf 260 000 Euro reduziert wäre?

Oder ist der Betrag als Teil von Achenbachs Bürgschaftssumme zu verstehen - die also von 200 000 Euro auf jetzt 150 000 Euro reduziert worden wäre? Das ist wegen der Kommunikationsprobleme mit dem Kunsthändler derzeit unklar. Die Richterin machte aber klar: Sie sieht keine Zweifel an der Hauptforderung der Klägerfirma, will deshalb Mitte September zum Urteil kommen.

(RP)
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