Street View Google-Bilder — Düsseldorfer besorgt

Düsseldorf · Der Internet-Gigant nimmt bundesweit Häuser für sein Angebot "Street View" auf. Laut Datenschützern kann das ein Eingriff in die Privatsphäre sein, der nach geltendem Recht kaum zu verhindern ist. Betroffene können widersprechen, im Zweifel das Verwenden der Bilder aber nicht stoppen.

 Immer wieder scheitert Google daran, Dachgepäckträger ohne Kameras aufzubauen.

Immer wieder scheitert Google daran, Dachgepäckträger ohne Kameras aufzubauen.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Es sind meist unauffällige Kleinwagen, die dennoch für großes Aufsehen sorgen. Nicht zuletzt wegen des fast drei Meter hohen Aufbaus mit Kamera: Auf diese Weise lässt der Internet-Gigant Google bundesweit Straßen und Häuser filmen, um damit sein Angebot "Google Street View" zu bestücken. Die Unsicherheit bei Hausbesitzern ist groß, insbesondere in Gegenden mit Einfamilienhäusern — wie die Düsseldorfer Stadtteile Niederkassel, Golzheim oder Gerresheim — gibt es die Befürchtung, dass Diebe so Objekte ausspähen könnten.

Im Stadtrat haben FDP und Grüne bereits Initiativen gestartet, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Gisela Piltz, Vize-Chefin der FDP-Bundestagsfraktion, hat nun eine Podiumsdiskussion mit Experten zum Thema Datenschutz organisiert. Mit dabei waren neben Peter Gola, dem Chef der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, der neue Landesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Lepper, und Klaus Müller (Vorstand der Verbraucherzentrale NRW). Die umstrittenen Aufnahmen spielten in der Runde eine zentrale Rolle.

Piltz, selbst Juristin, betonte, dass dies zwar nach geltendem Recht keinen Verstoß gegen den Datenschutz darstelle, "jeder darf prinzipiell jedes Haus fotografieren". Dennoch sei dies ein "Eingriff in die Intimsphäre", weil nicht auf Fußgängerhöhe, sondern von 2,50 Meter Höhe aus fotografiert werde, was jeden Sichtschutz überwinde.

Ein mit solchen Fällen vertrauter Rechtsanwalt im Publikum betonte hingegen, dass Street View in Kombination etwa mit Telefonbucheinträgen Bewohner sehr wohl identifizierbar mache und deshalb Persönlichkeitsrechte verletze. Der dafür in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte habe jedoch keine Probleme gesehen, so Piltz. Lepper erklärte, dass dies auf der Abwägung zwischen berechtigten Belangen von Google und der Schutzwürdigkeit persönlicher Bereiche gewesen sei.

"Ist es legitim, dass jemand mit meinen Daten Geld verdient, ohne zuvor zu fragen? Wann bin ich ein mündiger Verbraucher?", stellte Müller zur Diskussion. Er verwies auf dem Musterbrief, den die Verbraucherschutzzentrale aufgesetzt hat und mit dem jeder Eigentümer oder Mieter Widerspruch gegen die Abbildung seines Hauses erheben kann. Möglicherweise ist es dafür zu spät. Denn laut der TV-Sendung "Report München" macht Google bereits seit 2008 Aufnahmen, die längst in den USA und somit jenseits nationaler Zugriffe sind. Laut Lepper dürfe diese Form des Widerspruchs ohnehin nur Zwischenstadium sein: "Nicht der Betroffene, der Nutzer der Daten muss aktiv werden."

Diskutiert wurde auch der Datenschutz allgemein. Müller berichtete, dass jede vierte der jährlich mehr als eine Million Anfragen bei der Verbraucherzentrale NRW sich um dieses Thema drehe. Dabei gehe es vor allem darum, im Internet verbreitete Daten wieder zurückzuholen. Im Zentrum stehen dabei soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ. Ein solcher "digitaler Radiergummi" ist offenbar technisch wie rechtlich möglich, meist jedoch mit hohen Anwaltskosten verbunden. "Und eine erleichterte Löschfunktion würde einen weltweiten Konsens voraussetzen", betonte Müller. Der sei jedoch unwahrscheinlich.

Gola will, dass Daten im Internet nach fünf Jahren automatisch gelöscht werden. Piltz möchte eine "Art Stiftung Warentest für Datenschutz" einführen. Müller plädiert dafür, Kinder bereits in der Schule für den bewussten Umgang mit sozialen Netzwerken zu sensibilisieren: "Und auch Eltern müssen es ausprobieren, um ihre Kinder besser zu verstehen."

(RP)
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