Radsportereignis Flugverbot über Düsseldorfer Innenstadt zum Tour-Auftakt
Düsseldorf · Während des Auftaktes der Tour de France gilt im Luftraum über der Düsseldorfer Innenstadt ein Flugverbot. Das Verbot gilt nicht nur für Drohnen.
Die Deutsche Flugsicherung informierte am Dienstag über das Verbot. Es gilt für Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle und Flüge nach Sicht. Der reguläre Flugbetrieb am Düsseldorfer Flughafen ist davon nicht berührt.
Das Verbot gelte am Samstag (1. Juli) von 13 bis 20 Uhr und am Sonntag (2. Juli) von 10 bis 14.30 Uhr für einen Radius von 3,7 Kilometern rund um die Düsseldorfer Tonhalle.
Das Verbot diene nicht nur der Terrorabwehr, sondern solle auch eine Überfüllung des Luftraums verhindern. Es könne ja sein, dass viele auf die Idee kommen, sich das größte Radsportereignis der Welt von oben anzuschauen.