Fall Pervin Gutachter halten Geständnis für glaubwürdig

Düsseldorf (dto). Am sechsten Verhandlungstag um den Tod der kleinen Pervin haben sich erstmals zwei psychologische Gutachter über die des Mordes angeklagte Mutter geäußert. Ihnen gegenüber hatte die 27-jährige Mandy K eingeräumt, ihrer Tochter ärztliche Hilfe verweigert haben, obwohl sie wusste, dass die Dreijährige sterben würde. Anschließend zerstückelte sie das Kind und deponierte es mehr als zwei Jahre auf dem Balkon. Die Schilderungen seien glaubhaft, so die Einschätzung der Gutachter, denen übereinstimmend die geringe emotionale Beteiligung der Angeklagten auffiel. Vor Gericht hatte Mandy K. ihr polizeiliches Geständnis zurückgezogen und geschwiegen. Mittlerweile sei eine Aussage aber nicht mehr ausgeschlossen, verkündete der Vorsitzende Richter.

 Die Mutter der toten dreijährigen Pervin hat ein überraschendes Geständnis abgelegt.

Die Mutter der toten dreijährigen Pervin hat ein überraschendes Geständnis abgelegt.

Foto: ddp

Pervin und ihre jüngere Schwester seien 'Unfälle' gewesen, hatte die aus Sachsen-Anhalt stammende Mandy K. der Kölner Psychiaterin Konstanze Jankowski erzählt. Häufig kümmerten sich die Schwiegereltern um das Kind, zum Missfallen der Angeklagten, die glaubte, dass es dort zu sehr verwöhnt wurde. Vor ihrem Tod habe ihre Tochter monatelang wenig getrunken und gegessen. "Nur ein Reiskorn oder eine Nudel", nach den Worten der Angeklagten.

Obwohl ihr klar war, dass ihre Tochter in Lebensgefahr schwebte, habe sie am Todestag der kleinen Pervin keinen Notarzt gerufen, weil sie keine Krankenversicherung hatte. "Es war ein Schock", als sie das Kind am 16. Oktober 2002 tot in seinem Bettchen fand, hatte sie der Sachverständigen erzählt. Einer der wenigen Momente, in denen sie bei ihrer Schilderung Gefühle zeigte, berichtete die Düsseldorfer Psychologin Beate Daber.

Nach dem Tod des Kindes habe die 27-Jährige zwei Tage lang darauf gewartet, "dass es wieder aufsteht", ließ darum den Deckel der Box offen, in dem sie die Leiche unter ihrem Bett deponiert hatte, so die Psychiaterin.Jankowski. Auch wie sie das Kind anschließend zerstückelt und in einer Kiste auf dem Balkon deponierte, schilderte ihr die Angeklagte ausführlich. Nachbarn hätten sich anschließend zwar über den Gestank auf dem Balkon gewundert, "aber angesprochen hat mich niemand", erzählte Mandy K.

Auch sie selbst versuchte, die makabre Kiste zu verdrängen. "Ich habe den Leichnam vermieden", erklärte sie. Und weiter: "Der Körper in der Kiste war für mich nicht mehr Pervin, sie war in meinem Kopf". Erst als es wegen Mietschulden zur Zwangsräumung der Wohnung kam, flog die Tat auf. "Ich fand's gut, dass alles herausgekommen ist", kommentierte die Angeklagte. Die Schauspielerei sei "sehr stressig" gewesen. Ihren Ehemann enthob sie jeder Schuld. "Er hat nichts gewusst", berichtete sie. Fast täglich soll er nach Pervin gefragt haben, sie habe ihn mit ständig neuen Ausreden abgefertigt, nach der Trennung im November 2003 mit Kindesentzug gedroht.

Für Außenstehende kaum nachvollziehbar: Der Tod der Tochter schien sie nicht sehr erschüttert zu haben. Beide Sachverständige hoben ihre geringe emotionale Beteiligung hervor. Die Angeklagte selbst erklärte das mit der schlechten Bindung an das Kind. Pervin verbrachte als Frühgeburt lange Zeit fern von der Mutter im Brutkasten, erzählte sie. Zur jüngeren Tochter habe sie "ein innigeres Verhältnis" gehabt. "Ich bin mit mir zufrieden", schloss sie trotz allem. Als Internet-Stripperin habe sie sich mit der Computertechnik allein vertraut gemacht, darauf sei sie stolz. Nennenswerte psychologische Probleme seien nach Pervins Tod bei der Angeklagten nicht aufgetreten, fand Psychologin Daber heraus.

Beide Sachverständige zweifeln einer ersten Einschätzung zufolge nicht an der Glaubhaftigkeit der Aussagen. Ob sie die Tat erfunden habe und ihre Tochter möglicherweise woanders lebe, wie vom Richter in Erwägung gezogen, sei unwahrscheinlich. "Ihre Schilderung ist plausibel", so Psychiaterin Jankowski. Dafür sprächen auch die zahlreichen Details und die Tatsache, dass sich die Angeklagte mit ihren Aussagen stark selbst belastet habe, ergänzte Psychologin Daber. Mandy K. habe immer nur kleinschrittige Überlegungen angestellt, keine konsequente Entscheidung getroffen - bis es zur Katastrophe kam, resümierte sie.

Die Verhandlung wird am 24. Januar mit der Verlesung der Gutachten und weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

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