Düsseldorf Gymnasiast nach eskaliertem Abi-Scherz verurteilt

Düsseldorf · Ein 19-Jähriger verprügelte den Hausmeister, als der ihn nachts in der Schule erwischte. Er muss nun Sozialarbeit leisten.

Deutlich hat eine Staatsanwältin gestern abgelehnt, den eskalierten Abi-Scherz eines 19-jährigen Ex-Gymnasiasten als harmlosen Jux anzusehen und das Verfahren beim Amtsgericht wegen Geringfügigkeit einzustellen: "Solche Abi-Scherze braucht keiner, will keiner, das war unter aller Kanone." Im März 2016 war der angeklagte Gymnasiast nachts mit Komplizen auf das Gelände einer Oberkasseler Schule eingedrungen, um dort die Fahne der eigenen Schule zu hissen. Vom Hausmeisterpaar erwischt, hat der Angeklagte diesen dann verprügelt. Das brachte dem 19-Jährigen einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch ein - 65 Stunden Sozialarbeit muss er leisten und der Hausmeisterfamilie 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

"Es tut mir von Herzen leid, ich wollte das nicht, es ist aus dem Ruder gelaufen." Flehentlich bat der 19-Jährige bei seinen Opfern um Verzeihung. Die verletzte Partnerin des Hausmeisters konterte prompt: "Abi-Scherze sind schön", sagte sie. "Aber was Ihr Euch da geleistet habt, war absolut nicht schön!" Und ihre minderjährige Tochter, die die nächtliche Attacke der Schüler miterlebt hatte, begann sofort zu weinen - so massiv leidet sie noch heute unter dem Angriff auf ihre Eltern.

Heimlich waren der Angeklagte und etliche Abi-Freunde gegen Mitternacht über den Zaun aufs Schulgelände geklettert, dort vom Hausmeisterpaar aber entdeckt worden. Eine 18-jährige Mitschülerin wurde von der Frau des Hausmeisters festgehalten. "Nur aus Mitgefühl" für die Schulkameradin hat sich der Angeklagte dann mit dem Hausmeister und dessen Partnerin ein Gerangel geliefert, um das Mädchen zu befreien. Dabei stieß der Angeklagte wuchtig die Frau gegen einen Türpfosten, prügelte mit der Faust auf den Hausmeister ein, der eine Gesichtsprellung erlitt, zudem wurde ihm ein Finger angebrochen. "Der Angeklagte schämt sich sehr, er ist aber kein Schläger, es war ein Riesenfehler", so sein Anwalt. Weil der 19-Jährige, der nun studiert, bisher noch nie mit der Justiz zu tun hatte, kam der Richter nach Jugendrecht zum Schuldspruch, blieb mit 65 Arbeitsstunden aber unter dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte hundert Sozialstunden gefordert. Zudem muss der Täter den Opfern jetzt 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Notfalls ratenweise und durch Zusatzjobs in den Semesterferien.

(wuk)
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