Düsseldorf Gymnasium für Flingern, Grundschule für Gerresheim

Düsseldorf · Im Rahmen des vierten integrierten Schulentwicklungsplans sind auch einige Ausbaumaßnahmen für die Stadtbezirke 7, 2 und 8 im Osten von Düsseldorf vorgesehen. Gerresheim Das Glasmacherviertel in Gerresheim erhält eine neue Grundschule. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreizügigen Grundschulgebäudes inklusive Einfachsporthalle zum Schuljahr 2019/20. Hintergrund: Das Neubaugebiet mit bis zu 1400 Wohneinheiten löst einen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen aus, der nicht durch bestehende Einrichtungen gedeckt werden kann.

Im Rahmen des vierten integrierten Schulentwicklungsplans sind auch einige Ausbaumaßnahmen für die Stadtbezirke 7, 2 und 8 im Osten von Düsseldorf vorgesehen. Gerresheim Das Glasmacherviertel in Gerresheim erhält eine neue Grundschule. Vorgesehen ist die Errichtung eines dreizügigen Grundschulgebäudes inklusive Einfachsporthalle zum Schuljahr 2019/20. Hintergrund: Das Neubaugebiet mit bis zu 1400 Wohneinheiten löst einen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen aus, der nicht durch bestehende Einrichtungen gedeckt werden kann.

Zuvor muss das Grundstück durch die Stadt Düsseldorf vom Investor Patrizia erworben werden. Eine positive Machbarkeitsstudie liegt vor. Unterbach Die katholische Carl-Sonnenschein-Grundschule an der Gerresheimer Landstraße in Unterbach wird ihr Zügigkeit sukzessive ab dem Schuljahr 2018/19 von einem auf zwei Züge ausbauen. Ausschlaggebend für diese Maßnahme sind die geplanten Neubauten rund um den Breidenplatz und auf dem ehemaligen Rewe-Gelände.

Der jetzige Bau der Offenen Ganztagsschule soll abgerissen und durch einen dreigeschossigen Baukörper ersetzt werden. Ein Teil der benachbarten Fläche auf dem Grundstück des ehemaligen Rewe-Geländes wird als Pausenhof mit eingeplant. Eine positive Machbarkeitsstudie liegt vor. Flingern Am Heinzelmännchenweg ist die Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums inklusive einer Dreifachsporthalle zum Schuljahr 2020/21 geplant - sukzessive beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum 1.

August 2020. Zuvor muss das Grundstück einer schulischen Nutzung zugeführt werden. Die Schule soll als Halbtagsschule geführt werden mit der Option, den Ganztag zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen.

(arc)
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