Düsseldorf Häftling auf Flucht vor Polizei angefahren

Düsseldorf · 29-Jähriger steht seit gestern wegen des Unfalls in Eller vor Gericht.

 Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.

Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt.

Foto: wuk

Fast tödlich endete vor sechs Monaten die Flucht eines entflohenen Häftlings per Fahrrad vor der Polizei. Der 29-Jährige wollte sich im April so eilig der erneuten Festnahme entziehen, dass er mit dem Rad eine Groß-Kreuzung in Eller fast im Blindflug überquerte, mit einem Auto zusammenstieß und schwer verletzt wurde. Gestern beim Amtsgericht sollte ihm wegen jenes Unfalls der Prozess gemacht werden. Aber ein Urteil gab es nicht. Vorher will der Richter noch den ebenfalls verletzten Autofahrer anhören. Ein Termin dafür fehlt noch.

In Handschellen und unter Doppelbewachung durch Justizkräfte wurde der 29-Jährige nun aus der Haft vorgeführt. Eine Flucht, wie einst aus der Haftanstalt Castrop-Rauxel, soll ihm nicht mehr gelingen. Doch dazu wäre der 29-Jährige wohl kaum noch fähig: Durch den Unfall, den er als Radfahrer an jenem Aprilmorgen verschuldete, wurde sein Bein zertrümmert, eine Kopfwunde musste mit 36 Stichen genäht werden, ein Rückenwirbel brach. Für drei Monate musste er in einer Justizklinik versorgt werden.

Hinter Gittern gelandet war er nur, weil er eine Geldstrafe wegen Diebstahls nicht zahlen konnte. Und bei einem planmäßigen Ausgang habe er dann von der schweren Erkrankung seines Stiefvaters erfahren, sei deshalb am nächsten Tag über den Zaun der Anstalt geklettert und habe sich im Hauskeller seiner Mutter in Eller versteckt. Als er am nächsten Morgen aber gerade davonradeln wollte, sei er prompt von einer Streife aufgespürt und verfolgt worden. So sehr er auch in die Pedale trat - die Polizei wurde er nicht los. Den folgenschweren Unfall mit einem Sachschaden von 7300 Euro habe er aber nur ausgelöst, "weil ich ja in Panik war", versicherte er gestern. Von einer fahrlässigen Missachtung der Vorfahrt des Autos durch eine "grobe und rücksichtlose" Flucht per Rad könne keine Rede sein, meinte auch sein Anwalt.

Bleibt aber die fahrlässige Körperverletzung an dem Autofahrer, die der Angeklagte damals verschuldete. Um deren Details zu klären, brach der Richter den Prozess nun ab. Für den Angeklagten hat das zunächst keine Auswirkung: Er bleibt sowieso bis April 2017 in Haft. Falls er nicht doch mal Glück hat und vorzeitig im Dezember freikommt.

(wuk)
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