Düsseldorf Haft für 38-Jährigen, der Taxifahrer ausrauben wollte

Düsseldorf · Zwei ganz unterschiedliche Versionen einer ereignisreichen Taxifahrt haben ein 38-jähriger Düsseldorfer und ein 45 Jahre alter Taxifahrer gestern vor dem Düsseldorfer Amtsgericht erzählt. Am Ende entschied der Richter zugunsten des Fahrers - und verurteilte den jüngeren Mann zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er den Taxifahrer nicht nur um das Fahrtgeld geprellt, sondern auch versucht hat, ihn auszurauben.

Der 45-Jährige berichtete, wie er Mitte 2015 den Mann mit seinem Taxi auf der Mühlenstraße aufnahm und ihn auf sein Geheiß zu verschiedenen Stationen, unter anderem eine Spielhalle, in der Stadt fuhr. Immer wieder sei der stark alkoholisiert wirkende 38-Jährige dann kurz ausgestiegen, habe den Taxifahrer warten lassen, um ihn dann zum nächsten Stopp weiterfahren zu lassen. Als die beiden nach Zwischenhalts am Worringer Platz und in Reisholz schließlich an der Potsdamer Straße ankamen, habe der Fahrer sein Portemonnaie herausgeholt, um die 56 Euro entgegenzunehmen, die das Taxameter anzeigte. Sein Fahrgast versuchte sofort, ihm die Geldbörse zu entreißen, der Taxifahrer wehrte sich mit einem Ellenbogenstoß an den Hals des Räubers, woraufhin dieser ohne seine Beute geflohen sei. Monate später habe der 45-Jährige ihn in der Altstadt wiedererkannt, die Polizei gerufen und ihn in ein Gespräch verwickelt. Erneut habe er fliehen wollen, wurde auf der Bolkerstraße aber von Polizisten gestellt. Dort zahlte er dem Taxifahrer 50 Euro.

Der 38-Jährige bestritt nicht nur, jemals im Taxi des Mannes gesessen zu haben - es müsse sich um eine Verwechslung gehandelt haben -, sondern auch den Hergang der Geldübergabe in der Altstadt. Vielmehr habe der 45-Jährige ihn bedroht, aggressiv an der Schulter gepackt und zur Übergabe der 50 Euro gezwungen. Obwohl er zugab, stark betrunken gewesen zu sein, erinnerte er sich an das Aufeinandertreffen mit der Polizei - bei der allerdings er, nicht der Taxifahrer, Anzeige wegen der vorausgegangenen Konfrontation erstattet habe.

Weil der Richter starke Zweifel an dieser Version hatte, der 38-Jährige bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war - unter anderem wegen Raub, Diebstahl und Körperverletzung -, und bis 2018 sogar noch auf Bewährung war, verurteilte er den Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

(bur)
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