Düsseldorf Haftstrafen für Halskettenräuber

Düsseldorf · Zwei 22-Jährige hatten ältere, meist gehbehinderte Opfer überfallen.

Für eine Serie brutaler Attacken gegen Seniorinnen müssen zwei junge Männer (beide 22) jetzt mehrjährig in Haft. So urteilte gestern das Landgericht über die Männer, die ihre meist gehbehinderten Opfer (68 bis 86 Jahre alt) teils sogar in Straßenbahnen ausgespäht und dann verfolgt hatten, um ihnen den Goldschmuck vom Hals zu reißen.

Selbst Rentnerinnen, die auf Gehstock oder Rollator angewiesen sind, waren bei ihren Erledigungen oder auf dem Rückweg vom Einkaufen vor dem Duo nicht sicher. Gegen den Haupttäter verhängte die Strafkammer wegen sechs solcher besonders schwerer Diebstähle jetzt sechs Jahre Gefängnis, sein Helfer erhielt drei Jahre, zwei Monate Haft.

Der Haupttäter hatte zu Prozessbeginn drei der sechs Überfälle zugegeben. Sein Gehilfe beteuerte, er habe nur bei jener Tat mitgemacht, bei der das Duo Mitte Juli 2015 in Derendorf von Passanten verfolgt und festgenommen worden war. Ein Gutachter schloss zudem aus, dass beide Angeklagte aufgrund von Drogenkonsum eingeschränkt schuldfähig waren. Doch das Gericht wertete keine der Taten jetzt als Raub (Mindeststrafe fünf Jahre Haft pro Tat), sondern ging von besonders schweren Diebstählen aus.

Fakt ist, dass beide kurz nach ihrer Übersiedlung aus Nordafrika noch als Jugendliche erste Kontakte zu Drogen hatten und wegen so genannter Beschaffungskriminalität zur Finanzierung der Sucht vielfach vorbestraft sind. Das hat das Gericht berücksichtigt, aber auch die Rücksichtslosigkeit der Angeklagten. Immerhin waren manche Opfer nicht nur ausgeplündert, sondern zusätzlich umgerissen oder umgestoßen worden.

(wuk)
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