Stadtsparkassen-Streit in Düsseldorf Hallmanns Anwälte haben viele Fragen

Düsseldorf · Die Rechtsvertreter von Stadtsparkassen-Chef Arndt Hallmann, dessen Vertrag nicht verlängert wird, hatten im Rahmen der Klage gegen die Sparkassenaufsicht Einsicht in Akten. Sie listen Ungereimtheiten im Vorfeld der Entscheidung auf.

 Stadtsparkassen-Chef Arndt Hallmann, dessen Vertrag nicht verlängert wird, hat gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht geklagt - seine Anwälte listen Ungereimtheiten auf und stellen Fragen.

Stadtsparkassen-Chef Arndt Hallmann, dessen Vertrag nicht verlängert wird, hat gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht geklagt - seine Anwälte listen Ungereimtheiten auf und stellen Fragen.

Foto: Bretz Andreas

Oft hatte es im Streit bei der Stadtsparkasse Düsseldorf danach ausgesehen, als ob Frieden einkehren könnte. Doch immer blieben die Fronten zwischen Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD), der als Vertreter der Stadt als Trägerin des Instituts auf hohe Ausschüttungen pocht (für 2017 erwartet er erneut 25,6 Millionen Euro), und Sparkassen-Chef Arndt Hallmann, der das Geld wegen strengerer Kriterien lieber in die Rücklagen steckt.

Das ist auch so, nachdem sich der Verwaltungsrat mit einer knappen Mehrheit von acht zu sieben Stimmen gegen eine Verlängerung von Hallmanns Vertrag ausgesprochen hat. Denn noch immer steht Hallmanns Klage gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht im Haus von Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im Raum. Die Aufsicht hatte Geisels Beanstandung weitgehend Recht gegeben, dass nämlich der Verwaltungsrat im Vorfeld der Entscheidung über die Verwendung der Gewinne stärker einbezogen hätte werden müssen. Das Agieren des Vorstands und der Jahresabschluss 2014 waren als rechtswidrig eingestuft worden. Dagegen hat Hallmann Klage eingereicht - an jenem Tag, als im Stadtrat der gefundene Kompromiss auf der Tagesordnung stand: 25 Millionen Euro sollten aus 2014 und 2015 an die Stadtkasse fließen, im Gegenzug wurde der Abschluss 2014 nicht aufgehoben. Auch deshalb wird die Klage von Geisel und den Vertretern der Ampel aus SPD, Grünen und FDP als Affront empfunden.

 Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) und die Ampel-Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP sehen den Konflikt durch die Klage auf die Spitze getrieben.

Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) und die Ampel-Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP sehen den Konflikt durch die Klage auf die Spitze getrieben.

Foto: Andreas Bretz

Und sie sorgt für Nervosität. Wird sie nicht zurückgezogen, zum Beispiel von Hallmanns Nachfolger oder Nachfolgerin, könnte sie es in sich haben. Das geht aus einem 26-seitigen Entwurf hervor, den Hallmanns Rechtsanwälte von der Kanzlei Hengeler Mueller einen Tag vor der Vertrags-Entscheidung den Verwaltungsräten zugeschickt haben und der unserer Redaktion vorliegt. Sie beschreiben darin das Ergebnis ihrer bisherigen Einsicht in die Akten (elf Ordner, 11.000 Seiten) und haben noch viele Fragen. In Geisels Umfeld wird betont, das Papier sei unvollständig, vieles darin bewusst aus dem Zusammenhang gerissen und bei etlichen Sitzungen des Verwaltungsrats von der mit am Tisch sitzenden Aufsicht offen kommuniziert worden. Einige Punkte aus dem Schreiben:

Unvollständigkeit der Unterlagen Geisels Rechtsanwalt von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat eine detaillierte Rechnung vorgelegt, die zu übernehmen sich Hallmann geweigert hatte, aus der aber sehr detailliert hervorgeht, mit wem der Anwalt sich wann getroffen oder telefoniert hat. Darunter waren etliche Gespräche mit Vertretern der Sparkassenaufsicht, 15 davon sind laut dem Schreiben nicht in den Akten des Finanzministeriums dokumentiert. Darunter stundenlange Telefonate sowie Treffen, an denen auch Geisel und dessen Berater Peter Kluth teilgenommen haben sollen. Einige Beispiele: "7. Mai 2015, 0,8 Stunden, Gespräch mit Sparkassenaufsicht sowie OB und Herrn K. zum weiteren Vorgehen", "13. Mai 2015, 4,7 Stunden, Telefongespräch mit Sparkassenaufsicht zu Abschlussprüfung, Einigungsoption, aufsichtsrechtliche Bewertung", "5. November 2015, 1,5 Stunden, Ausführliches Telefongespräch (...) über aktuellen Stand", "23. November, 0,9 Stunden, Gespräch mit Sparkassenaufsicht wegen aktueller Stand Beanstandungsverfahren, Einladung RSGV und weiteres Vorgehen", "16. Januar 2016, 4,9 Stunden, mehrere Gespräche mit Sparkassenaufsicht (...)".

Ungleichbehandlung der Beteiligten Hallmanns Anwälte werfen den Aufsehern vor, Geisel und dessen Beratern Zugang zu Informationen gewährt zu haben, die die Gegenseite nicht erhalten hatte. Zudem habe es, so der Vorwurf, privilegierte Kontakte (auch zwischen Geisel und dem Minister) und Vorabinformationen der Aufsicht für Freshfields gegeben, teils in sehr vertrauter Art ("schöne Urlaubstage", "Ihr"). Die Anwälte wollen wissen, warum Hallmann zu Treffen nicht eingeladen war, welche Rolle das Finanzministerium spielte und warum vieles nicht dokumentiert ist.

Vorfestlegung der Sparkassenaufsicht Dies wird vor allem daran festgemacht, dass einer der Aufseher in einem Gespräch mit Freshfields gesagt haben soll, in der festgefahrenen Situation keine andere Lösung zu sehen, als dass die beiden Vorstände gehen müssten. Gemeint waren Risiko-Vorstand Martin van Gemmeren und Hallmann. Die Anwälte fragen nach einem Zusammenhang zwischen den Personalien und der Entscheidung der Aufsicht.

Beteiligung von Nichtbeteiligten Beleuchtet wird auch die Rolle des Rechtsanwalts Peter Kluth, der laut Geisel auf eine FDP-Anfrage im Stadtrat für ihn beratend tätig ist, aber nicht mit juristischem Mandat. Doch nur damit dürfte Kluth in die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Sparkassen-Interna so stark eingebunden sein, wie er es ist. Im Raum steht also die Frage, was stimmt. Eine Mail hat Kluth mit "Rechtsanwalt" unterschrieben.

(dr)
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