Düsseldorf Jugendliche abends im Burger-Lokal abgewiesen

Düsseldorf · Alicia Gebauer und ihre Freundinnen erlebten eine Enttäuschung: Bei "Hans im Glück" wurden sie nach 20 Uhr nicht mehr bedient.

 Alicia Gebauer steht im Medienhafen vor dem "Hans im Glück": Nach 20 Uhr werden unter 18-Jährige dort nicht mehr bedient.

Alicia Gebauer steht im Medienhafen vor dem "Hans im Glück": Nach 20 Uhr werden unter 18-Jährige dort nicht mehr bedient.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Alicia Gebauer und ihre Freundinnen hatten sich lange auf diesen Abend gefreut: Eine Woche vor ihrem Besuch bei "Hans im Glück" im Medienhafen hatten sie für den Samstagabend einen Tisch reserviert. So machten sich die drei 17-jährigen Schülerinnen gut gelaunt auf den Weg zu einem der bekanntesten Burger-Restaurants der Stadt. Nach ihrem Besuch ist die Vorfreude großer Enttäuschung gewichen: Mit Verweis auf die Hausordnung - in der steht, dass unter 18-Jährige ab 20 Uhr nicht mehr bedient werden - wurden sie aus dem Laden komplimentiert. "Da bin ich zum letzten Mal gewesen", sagt Gebauer jetzt.

Bei "Hans im Glück" räumte man auf Nachfrage unserer Redaktion diesen Vorfall ein und bedauerte ihn. In dem vorliegenden Fall habe man es versäumt, die jugendlichen Kundinnen bei der Reservierung auf die Regeln in der Hausordnung hinzuweisen, räumte eine Unternehmenssprecherin ein. Der zuständige Betriebsleiter bittet jetzt um Entschuldigung und möchte die Mädchen gerne zur Wiedergutmachung in das Lokal einladen.

Für Alicia Gebauer ist das Ganze trotzdem ärgerlich - zumal an jenem Abend zunächst alles funktioniert habe, wie es sollte. "Wir konnten dank unserer Reservierung an der langen Schlange vorbeigehen." Das Gefühl sei gut gewesen, da der Laden brechend voll war. "Dann haben wir uns an den Tisch gesetzt, und ich wurde auch schon nach einem Getränk gefragt". Ihre Freundinnen seien erst auf die Toilette gegangen. "Als die beiden zurückgekommen sind, wollten wir uns etwas zu essen aussuchen." Doch dann sei die Kellnerin vor ihnen aufgetaucht, habe ihre Ausweise kontrollieren wollen und auf die Hausordnung verwiesen. "Wir haben uns da erstmal noch nichts bei gedacht", sagt Alicia. "Schließlich dürfen wir uns laut Jugendschutzgesetz bis 24 Uhr alleine in Gaststätten aufhalten." (§4, Jugendschutzgesetz, Anm. d. Red.) Ihre Freundin habe aber schnell gemerkt, dass es ein Problem gibt. Die Bedienung habe sie nach der Kontrolle der Ausweise aufgefordert, den Laden zu verlassen. Sie seien einigermaßen verwundert gewesen, weil sie auch bei ihrer Reservierung nicht darauf hingewiesen worden seien. "Wir waren natürlich wütend", sagt die Schülerin. "Unsere Vermutung ist, dass die den Tisch für zahlungskräftigere Gäste freimachen wollten." Tatsache ist, dass die Hausordnung des Lokals tatsächlich vorsieht, dass ab 20 Uhr keine Gäste unter 18 Jahren bedient werden sollen. Laut Hotel- und Gaststättenverband NRW darf jedes Lokal die Zugangszeiten selbst festlegen, muss dies aber gut begründen und darauf achten, dass niemand diskriminiert wird.

Alicia und ihre Freundinnen haben den Abend zu einem glücklichen Ende gebracht. "Wir sind zu einem naheliegenden Italiener gegangen. Da wurden wir auch bedient", sagt die Schülerin. "Darüber ob wir die Entschuldigung annehmen oder nicht, müssen wir erst noch reden."

(RP)
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