Düsseldorf Hausfrau soll 200.000 Euro durch Betrug erbeutet haben

Düsseldorf · Vier besonders dreiste Betrugsversuche mit einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro soll sich eine 59-jährige Hausfrau aus Eller geleistet haben. Die Frau erschwindelte angeblich nicht nur ein Grundstück, das sie ohne Zahlung des Kaufpreises schon seit 2009 mit ihrem Mann und ihrer Tochter nutzt.

Zusätzlich soll sie drei fingierte Mahnbescheide verschickt haben, um den geprellten Grundstückseigentümer und einen weiteren Anwohner zu Zahlungen von bis zu 85.000 Euro zu zwingen. Diese Anklage gegen die Frau liegt jetzt dem Amtsgericht vor. Ob es zum Prozess kommt, wird noch geprüft.

Vor mehr als sieben Jahren hatte die Angeklagte eidesstattlich versichert, völlig mittellos zu sein. Doch nur zehn Monate später hat sie laut Ermittlungen einen Kaufvertrag für ein Grundstück in Eller unterschrieben, sich sofort alle Schlüssel aushändigen lassen, ohne den Preis dafür aber je zu zahlen. Schon 2010 ist der Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten, geholfen hat ihm das aber nichts. Bis heute nutzt die Angeklagte mit Familie das erschwindelte Areal, so die Anklage. Um an Geld zu kommen, soll die 59-Jährige dem Grundstückseigentümer über ein auswärtiges Amtsgericht aber einen saftigen Mahnbescheid über 85.000 Euro wegen angeblich fälligen Schadensersatzes zugeschickt haben. Der Mann merkte das jedoch rechtzeitig, legte Widerspruch ein, hebelte das Mahnverfahren damit aus.

Nicht so viel Glück hatte ein Anwohner. Auch gegen ihn soll die Angeklagte beim Amtsgericht Hagen zwei Mahnbescheide wegen angeblich fälligen Schadenersatzes (52.000 Euro) und erfundener vertraglicher Ansprüche (50.000 Euro) erwirkt haben. Der Anwohner ist sicher, dass jene Gerichtspost nie bei ihm ankam. Doch das Besondere ist, dass solche Ansprüche zunächst ungeprüft erhoben werden können und erst bei Einspruch des Empfängers gerichtlich geklärt werden.

Da der Anwohner angibt, er habe keine Mahnbescheide erhalten, also keinen Widerspruch eingelegt, hat die Angeklagte aus den rechtskräftig gewordenen Titeln gegen ihn sogar vollstreckt - obwohl ihre Forderungen laut Anklage frei erfunden waren. Die Ermittler halten die Beweislage gegen die Frau für erdrückend. Ob das Amtsgericht das auch so sieht, ist offen. Parallel wird auch gegen den Mann der 59-Jährigen und die Tochter ermittelt. Sie sollen der Angeklagten bei deren Schummeleien eifrig geholfen haben.

(wuk)
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