Düsseldorf Achenbach wird immer noch am Herzen behandelt

Düsseldorf · Der Kunstberater Helge Achenbach, der seit Juni in Untersuchungshaft sitzt, war mehrere Wochen in der Klinik. Die Anklage in einem möglichen Strafverfahren ist noch nicht absehbar.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Achenbach wurde bis Freitag im Justizkrankenhaus Fröndenberg wegen Herzproblemen behandelt, wird allerdings bald, womöglich am heutigen Samstag, in die Justizvollzugsanstalt Essen zurückverlegt. Dort sitzt Achenbach seit dem 10. Juni ein, weil ihm vorgeworfen wird, bei Verkäufen von Kunstwerken und Oldtimern mehrere Kunden betrogen zu haben. Ausgelöst wurden das Verfahren und die Verhaftung durch Babette Albrecht, Witwe des vor zwei Jahren verstorbenen Aldi-Nord-Chefs Berthold Albrecht. Sie hat nicht nur das Strafverfahren angestrengt, sondern will auch in einem Zivilverfahren den nach ihrer Einschätzung entstandenen Schaden zurück. Dieses Verfahren wird am Landgericht Düsseldorf am 11. November beginnen.

Völlig offen dagegen ist immer noch, ob und wann das eigentliche Strafverfahren gegen Achenbach auf den Weg gebracht wird. Entgegen gängiger Meinung spricht die Dauer der Untersuchungshaft nämlich keineswegs dafür, dass es auf jeden Fall einen Prozess geben wird. Dass Achenbach seit nunmehr 20 Wochen hinter Gittern ist, kann aber als Zeichen dafür gesehen werden, dass man sich mit den Ermittlungen Zeit lässt, um das komplizierte Dickicht des Kunstmarktes und des Firmengeflechts zu durchleuchten, das Achenbach aufgebaut hatte. Zudem sieht die Staatsanwaltschaft immer noch die Verdunklungsgefahr — käme der Verdächtigte auf freien Fuß, scheint ihr das Risiko zu hoch, dass er versuchen könnte, Spuren und Hinweise zu verschleiern.

Währenddessen läuft auf dem Weg der zivilen Gerichtsbarkeit die Arrestierung möglicher Vermögenswerte weiter. Weil man nicht weiß, wo im Falle einer Verurteilung Kunst oder andere Wertgegenstände zwecks Befriedigung der Ansprüche zur Verfügung stehen, hat die Justiz unter anderem Kunstwerke aus dem Privathaus Achenbachs pfänden und in Sicherheit bringen lassen. Sollten die Schadensersatzansprüche der Klägerin positiv beschieden werden, müsste dann geprüft werden, ob man die gesicherten Gegenstände nutzen darf, um das Geld zurückzuzahlen.

Anfang Dezember muss die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall darlegen, warum die Haft weitergehen soll. Gelingt ihr das nicht, muss Achenbach, so lautet das Gesetz, auf freien Fuß gesetzt werden.

(RP)
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