Kritik an Einsatz gegen Rocker in Düsseldorf SEK wegen Haareziehens angezeigt

Düsseldorf · Über den SEK-Einsatz am Freitag gegen Rocker in der Düsseldorfer Innenstadt werden immer mehr Details bekannt. So hat ein Mann das SEK wegen überzogener Gewalt angezeigt. Für einen doppelten Beinbruch bei einer Frau sind die Einsatzkräfte offenbar nicht verantwortlich.

Düsseldorf: SEK-Einsatz bei Party der Hells Angels in Rath
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SEK-Einsatz bei Party der Hells Angels

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Foto: Privat

Veröffentlichen kann der die Bilder derzeit nicht. Sie sind als Beweismaterial in der Ermittlungsakte, denn ermittelt wird wegen der Anwaltsvorwürfe natürlich trotzdem: "Wir gehen jedem Punkt nach, überzogene Härte ist nicht in unserem Interesse", sagt Einsatzleiter Bernd Schünke. Geklärt ist bereits der doppelte Beinbruch einer Frau: Als sie vom Krankenwagen abgeholt wurde, den die Polizei auf Bitten der Partygäste gerufen hat, war das SEK noch gar nicht da gewesen.

Am Freitagabend hatte die Polizei rund 300 Gäste des Düssseldorfer Hells Angels Charters d-city bei der Anreise zu einem Lokal an der Theodorstraße kontrolliert. Das sei angesichts des Klientels, das sich auch in jüngster Vergangenheit immer wieder als extrem gewaltbereit gezeigt habe, reine Routine, sagte Kriminaldirektor Dietmar Kneib. Nach etwa einer Stunde habe man dann einen Hinweis darauf erhalten, dass sich in dem Lokal ein größeres Waffenarsenal befinde. "Die Kombination aus als gewaltbereit bekannten Personen und potenziellem Zugang zu Schusswaffen ließ uns keine andere Wahl als zu durchsuchen", so Kneib. Nicht zuletzt, weil die d-city-Rocker mit dem Betreiber des Großbordells Oceans im Clinch liegen, das fußläufig zur Partylocation liegt. Mit einem richterlichen Beschluss ausgestattet habe die Polizei um 22 Uhr das SEK angefordert, das gegen Mitternacht den Laden stürmte.

"Dafür, dass SEK-Zugriffe in der Regel sehr robust sind, gab es wenig Verletzte", sagte der Einsatzleiter. Das belegten auch die Dokumente des Rettungsdienstes, der zwei volltrunkene Männer behandelt habe, und einen Gast, der einen epileptischen Anfall erlitten habe. Wegen überzogener Gewalt sei unterdessen eine Strafanzeige eingegangen: Ein Mann behauptet, am Boden liegend getreten und an den Haaren gezogen worden zu sein.

(RP)
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